Apostolische Pönitentiairie

Zählt zu den drei höchsten Gerichtshöfen der kath. Kirche. Die Apostolische Pönitentiarie ist jedoch kein Kirchengericht, sondern ein kurialer Gnadenhof und damit mehr eine päpstliche Verwaltungsbehörde. Sie ist zuständig für die Gewährung von Gnadenerweisen, das Ablasswesen, soweit es nicht in die Kompetenz der vatikanischen Glaubenskongregation fällt, sowie für Absolutionen, Dispense, für den Nachlass von Strafen und andere Gnadenerweise. Die Apostolische Pönitentiarie ist wie alle kurialen Behörden dem Papst unterstellt. Sie wird vom Großpönitentiar geleitet.