von Christoph Grätz

Unbürokratische Wegweiser im Paragraphen-Dschungel

Fachwissen und Erfahrung: Im Tandem-Modellprojekt der Caritas helfen Richter ehrenamtlich jungen Flüchtlingen

„Ich wusste nicht, worauf ich mich einlasse. Aber ich habe einfach mal Ja gesagt“, erzählt Rita Finke-Gross. Die Juristin im Ruhestand stimmte spontan zu, als Dr. Monika Anders, die Präsidentin des Essener Landgerichts, anfragte, ob sie bei einem neuen Tandem-Projekt der Caritas im Bistum Essen mitmachen wolle, ehrenamtlich. Die Idee: Caritas-Einrichtungen, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreuen, holen bei kniffeligen juristischen Problemen pensionierte Richter mit ins Boot.

„Ich hab‘ an meine Töchter und die Enkel gedacht. Und daran, wie dankbar ich bin, dass es unserer Familie gut geht“, sagt die Richterin außer Dienst. Nun unterstützt sie Daniel Krause, den Fachbereichsleiter bei der Jugendhilfeeinrichtung St. Vinzenz, der für die UMFs (so der tägliche Sprachgebrauch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) zuständig ist. Die Bochumer Einrichtung mit Hauptsitz am Imbuschplatz betreut 46 junge Flüchtlinge in verschiedenen Außenwohngruppen und auch ambulant. „Es gibt mir Sicherheit, eine juristische Ratgeberin im Hintergrund zu haben“, sagt Krause. Denn gerade bei der Betreuung der Jugendlichen tauchen ständig Fragen zum komplizierten Asylrecht, zu Vormundschaften oder anderem auf.

St. Vinzenz in Bochum ist eine von vier Jugendhilfeeinrichtungen, die am Modellprojekt teilnimmt. Dabei geht es nicht um juristische Beratung im Einzelfall, betont die Richterin im Ruhestand, das dürfe sie gar nicht. Die Bochumerin bringt vielmehr ihr Fachwissen und nicht zuletzt ihre Lebenserfahrung ein. „Es dreht sich gar nicht so sehr um Paragraphen“, hat Finke-Gross in den ersten Monaten ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit festgestellt. Gold wert ist dagegen ihr Netzwerk. Sie ist keine Unbekannte in Bochum. Schließlich hat die Juristin bis zu ihrer Pensionierung im vergangenen Jahr als Präsidentin des Bochumer Amtsgerichts mit vielen Leuten und Dienststellen zu tun gehabt. So konnte sie jetzt als Ehrenamtliche unbürokratisch helfen, als ein Jugendlicher dringend einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt benötigte - und damit Dinge auf den Weg bringen, die ansonsten im Dschungel der Bürokratie stecken geblieben wären.

St. Vinzenz arbeitet im Auftrag der Stadt. Die Jugendämter sind dafür zuständig, die minderjährigen Flüchtlinge, die ohne Familie nach Deutschland einreisen, unterzubringen und für einen Vormund zu sorgen, was in Bochum der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) übernommen hat.

Zunächst gilt es, die Identität des Jugendlichen festzustellen. „Das ist oft sehr kompliziert“, weiß Daniel Krause aus der Praxis. Nicht nur, dass die Schlepper den Flüchtlingen raten, ihre Papiere zu vernichten. „In manchen Entwicklungsländern ist es üblich, dass alle Kinder der Familie auf einen Schlag angemeldet werden – egal, wann sie tatsächlich geboren sind“, so der Erzieher. Bleibt also die Frage: Wie alt ist der junge Mann tatsächlich, und fällt er noch unter das Jugendhilfegesetz?

In Bochum leben aktuell 360 UMFs, viele davon aus Afrika, vor allem aus Guinea, aber auch aus Ghana und Nigeria, sowie einige aus Afghanistan und Syrien. Es sind fast ausschließlich junge Männer. Die Familie schickt denjenigen, von dem sie annimmt, dass er es schafft, durchzukommen. „Auf diesen Jugendlichen lastet natürlich ein ungeheurer Druck“, so Finke-Gross. Ihre Familien erwarten, dass sie die ganze Sippe nachholen. Andere Jugendliche verlieren ihre Familie auf der Flucht. In einem Fall ist die Mutter in Hannover gelandet, der Sohn in NRW. Nach der neuen Quotenreglung ist eine Familienzusammenführung nicht möglich. „Es kommt auch vor, dass unterwegs das Geld ausgeht und die finanziellen Mittel dann nur noch für ein einziges Familienmitglied reichen“, sagt Krause.

Heimweh, Trauer und Angst vor dem Scheitern des Asylanerkennungsverfahrens, dazu ein fremdes Land, eine fremde Sprache - damit müssen die Jugendlichen klarkommen. Dennoch seien viele hochmotiviert. „Es ist erstaunlich, wie schnell die Jugendlichen viel lernen. Nach zwei, drei Monaten können sich die meisten schon gut auf Deutsch verständigen“, so Krause.

„An sich ist alles geregelt. Das Problem ist nur: Manchmal passen die Menschen nicht in die Raster. Weder der Jugendliche noch der Beamte, der mit dem Fall befasst ist“, weiß Rita Finke-Gross aus ihrer Erfahrung als Richterin. Wenn ein Beamter entscheidet, einen Jugendlichen aus Guinea mit Erreichen des 18. Lebensjahres in ein Obdachlosenheim zu stecken, sei damit niemandem geholfen – weder dem Jugendlichen noch der Gesellschaft. Denn die vorangegangenen Bemühungen der Jugendhilfe, den jungen Mann auf ein selbständiges Leben in Deutschland vorzubereiten, seien damit gefährdet. Es gebe auch einen Spielraum, die Zeit der Jugendhilfe zu erweitern, in manchen Fällen bis zum 27. Geburtstag.

Ziel aller Bemühungen sei schließlich, die jungen Flüchtlinge zu integrieren, ihnen beim Einstieg in ein Leben zu helfen, für das sie selbst Verantwortung übernehmen. „Das ist nur durch eine qualifizierte Betreuung möglich“, so Krause. Diese Betreuung zahle sich letztlich auch für die Gesellschaft aus, tritt er der Kritik des Deutschen Städte- und Gemeindebund entgegen. Der Verband kritisiert die hohe finanzielle Belastung der Kommunen durch die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.

Im Sinne der Integration denkt Rita Finke-Gross schon weiter – und zwar außerhalb der Juristerei. Sie will einen Hilfsfonds gründen. Daraus könnten dann Dinge finanziert werden, für die keine Unterstützung vorgesehen sei; etwa wenn ein Jugendlicher, der es geschafft hat, allein zurecht zu kommen, eine Kaution für die erste eigene Wohnung brauche. „Mit so einem Fonds könnte man das Geld vorstrecken“, sagt die Richterin, die im Übrigen versichert: „Spontane Zusagen habe ich in meinem Leben noch nie bereut.“

Info Tandemprojekt:

Das Tandemprojekt aus Richtern und Jugendhilfeeinrichtungen ist ein Modellprojekt der Caritas im Bistum Essen. Neben St. Vinzenz in Bochum sind außerdem die Fürstin-Franziska-Christine-Stiftung in Essen, das Kinder- und Jugendhaus St. Elisabeth in Gelsenkirchen und das Kinderdorf Am Köllnischen Wald in Bottrop dabei. Neben der konkreten Hilfe im Einzelnen geht es auch darum, eine IT-Plattform mit Lösungsansätzen für immer wieder auftauchende Fragen zu schaffen. Darauf können künftig alle Caritas-Einrichtungen, die UMFs betreuen, zugreifen.

Info St. Vinzenz:

Die Einrichtung kann bis zu 46 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreuen. Es gibt Wohngruppen für Sechs- bis 14-Jährige und für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren. Außerdem stehen 20 ambulante Plätze in Trainingswohnungen für 17- bis 22-Jährige zur Verfügung. Die jungen Flüchtlinge dort kommen in der Regel aus den betreuten Wohngruppen und werden stundenweise von Pädagogen und Sozialarbeitern unterstützt. Ziel ist die größtmögliche Selbstständigkeit der Bewohner.

Rückfragen bitte an: Reinhild Mersch, Tel. 0201 / 810 28-527, reinhild.mersch@caritas-essen.de

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