von Cordula Spangenberg

Seelsorge bei assistiertem Suizid: „Es gibt hier für uns keine glatte Lösung“

Psychiatrie-Seelsorger Gerhard Dittscheidt: „Wenn der Sterbende das Medikament bekommen hat und dann massive Ängste empfindet: Soll ich dann gehen und später wiederkommen?“

In der „Woche für das Leben“ geht es in diesem Jahr ums Sterben. Vom 17. bis 24. April widmet sich die ökumenische Initiative der beiden großen Kirchen Deutschlands einer menschenwürdigen Sterbebegleitung. Der Hintergrund: Das im Jahr 2015 eingeführte gesetzliche Verbot der „geschäftsmäßigen Suizid-Beihilfe“ ist im Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden, da es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Zugleich leitet das Gericht aus dem Grundgesetz ein sehr weitgehendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Der Suizid: ein Freiheitsrecht, das der Staat nicht einschränken darf. Jetzt ist der Bundestag gefordert, das Urteil umzusetzen – möglichst bis zur Bundestagswahl im Herbst.

Die Kirchen befürchten jedoch, dass der Richterspruch alte und kranke Menschen unter Druck setzen könnte, nicht zur Last fallen zu wollen. Was

kommt mit einem neuen Gesetz zum assistierten Suizid auf katholische Einrichtungen zu? Denn deren Selbstverständnis ist es, Menschen in der letzten Phase des Lebens gut, sinnvoll und lindernd zu begleiten, statt den Tod herbeizuführen. Ein Gespräch mit Dr. Gerhard Dittscheidt, Diözesanbeauftragter für Krankenhaus- und Hospizseelsorge im Bistum Essen. Dittscheidt ist Pastoralreferent und Pastoralpsychologe. Er hat langjährige Erfahrungen in der Krankenhaus- und Notfall-Seelsorge; heute arbeitet er als Psychiatrie-Seelsorger am Universitätsklinikum Bochum.

Was treibt Menschen an, die sich wünschen, lieber tot zu sein: Schmerzen, Angst, Kontrollverlust, Einsamkeit?

Gerhard Dittscheidt: In der Psychiatrie-Seelsorge erlebe ich immer wieder den Wunsch nach Suizid. Das ist sehr oft eine Folge der Grunderkrankung. Aber wenn im Laufe der psychiatrischen Behandlung die Lebensqualität wieder steigt, tritt der Suizidwunsch zurück. Darüber hinaus habe ich in der Begleitung auch Menschen mit langdauernden, zermürbenden Krankheiten erlebt, die lebensmüde machen, weil der Körper irgendwann nicht mehr kann vor lauter Schmerzen. Wichtig ist: Wir müssen uns davor hüten, Menschen mit Suizidwunsch vorschnell als „nur“ krank zu definieren.

Und wenn im Seelsorgegespräch der Wunsch nach Selbsttötung aufkommt?

Dittscheidt: Seelsorge in Hospiz und Klinik ist ein freiwilliges Angebot. Wenn jemand Seelsorge wünscht, dann muss er selbst zu Wort kommen können. Der Seelsorger muss zuhören und so viel Vertrauen aufbauen, dass auch der Suizidwunsch unbedingt ausgesprochen werden kann. Seelsorgerinnen und Seelsorger müssen das aushalten.

Wie könnte das im Hospiz aussehen: Während in einem Zimmer ein Seelsorgegespräch geführt wird, ist nebenan der Sterbehelfer zu Besuch? Ist das nicht auch eine hohe Belastung und Zumutung für die meist sehr empathischen Fachleute in Pflege, Sozialem Dienst und Seelsorge?

Dittscheidt: Christliche Einrichtungen sollten meines Erachtens „konfessionell“ weiterhin selbst entscheiden dürfen, ob sie einen assistierten Suizid unterstützen oder nicht. Aber alle Beteiligten in diesen Einrichtungen – Personal wie Patienten – müssen trotzdem über Suizid sprechen dürfen. Angesichts der neuen Gesetzeslage wird derzeit um Lösungen gerungen: Wie geht man damit um, wenn Angehörige den Wunsch nach Selbsttötung unterstützen? Wie reagiert man, wenn ein Patient einer katholischen Einrichtung sich kundig macht über Möglichkeiten zum assistierten Suizid und diesen dann einfordert?

Es gibt erste Antworten, die weiter entwickelt werden. Die Herausforderung für Mitarbeitende ist offensichtlich. Aber ich denke, wir müssen künftig dennoch mit allen Konsequenzen in Hospiz und Palliativpflege begleiten. Es muss möglich sein, als Einrichtung, als Mediziner, Pflegekraft oder Seelsorger zu sagen: „Lebensschutz ist meine Grundhaltung – Suizid kann ich nicht unterstützen. Und ich werde verlässlich alles tun, damit du keine Schmerzen hast, nicht einsam und verängstigt bist, nicht deine Würde verlierst im Sterben.“

Wie ist das, wenn jemand stirbt?

Dittscheidt: Die „Kunst des Sterbens“ scheint mir oftmals verschüttet und muss in unserer pluralen Gesellschaft neu gelernt werden. Ein beeindruckendes gesellschaftliches Zeugnis ist hier die hohe Zahl ehrenamtlich Engagierter in der ambulanten und stationären Hospizbegleitung!

In der Situation des Sterbens selbst betreten Sie den Raum und ziehen innerlich die Schuhe aus – so wie in der Bibel Moses am brennenden Dornbusch die Schuhe auszieht angesichts der Begegnung mit Gott. Denn hier im Sterbezimmer ist eine besondere Zeit. Alles, was ein Sterbender schon in den letzten Tagen, dann aber auch in der Sterbephase noch sagen oder auch nur sanft zeigen kann, hat eine oftmals symbolische – ich möchte sagen: heilige – Qualität, die mich sehr anrührt. Denn sie ist ein Zeichen dafür, dass wir dabei ins Geheimnis des Lebens und Sterbens eintauchen. Meist macht der Sterbende nicht mehr viele Worte, eher Seufzer. Die Aufgabe der Lebenden: Lippen benetzen, Schweiß abwischen, mit ihm atmen, die vertraute Stimme hören lassen. Ich habe mit einer Reihe von Kolleginnen und Kollegen gesprochen. Der Mensch mir gegenüber bleibt im Mittelpunkt. Auch wenn wir den assistierten Suizid ablehnen, gälte das ebenso, wenn das tödliche Medikament schon gegeben wäre. Ich würde, wenn der Wunsch besteht, bleiben wollen. Wenn der Sterbende das Medikament bekommen hat und dann massive Ängste empfindet: Soll ich dann gehen und später wiederkommen? Es gibt hier für uns keine glatte Lösung; wohl aber die Zusage der Treue Gottes.

Pressestelle Bistum Essen

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