von Ulrich Lota

Missbrauchsvorwürfe gegen verstorbenen Kardinal Franz Hengsbach

Gegen den Gründerbischof des Bistums Essen sind gravierende Missbrauchsvorwürfe bekannt geworden. Angesichts dieser Vorwürfe befürchtet Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck mögliche weitere Betroffene und ruft diese auf, sich bei den unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums zu melden.

Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck lässt gravierende Missbrauchsvorwürfe gegen den ersten Essener Bischof Franz Hengsbach untersuchen, die die 1950er bis 1970er Jahre betreffen. Der 1910 im sauerländischen Velmede geborene Hengsbach war seit Gründung des Ruhrbistums 1958 bis zu seinem Todesjahr 1991 der erste Bischof von Essen, zuvor hatte er das Erzbischöfliche Seelsorgeamt in Paderborn geleitet und war dort Weihbischof. Zwei Vorwürfe betreffen Hengsbachs Zeit als Bischof von Essen, ein Vorwurf betrifft seine Zeit in Paderborn. Ein erster Vorwurf gegen Hengsbach als Essener Bischof aus dem Jahr 2011 wurde 2014 von der meldenden Person zurückgezogen. Nach Kenntnis eines weiteren, erst im vergangenen Herbst erhobenen Vorwurfs hat Bischof Overbeck darauf hingewirkt, diese Vorwürfe gegen Hengsbach zu veröffentlichen. Zudem ruft er nun mögliche weitere Betroffene auf, sich zu melden.

Beauftragte Ansprechpersonen im Bistum Essen

Um Betroffenen sexualisierter Gewalt, die Missbrauch durch haupt- oder ehrenamtlich Tätige des Bistums Essen erleiden oder erlitten haben, die Hürde zur Kontaktaufnahme zu erleichtern, hat Bischof Franz-Josef Overbeck im Jahr 2021 ehrenamtliche Ansprechpersonen beauftragt. Jede Person, die von sexualisierter Gewalt in einer katholischen Einrichtung oder durch Mitarbeitende der Kirche betroffen ist, kann sich direkt an diese Ehrenamtlichen wenden. Sie sind von jeder Weisung unabhängig.

Monika Bormann | 0151-16 47 64 11 | monika.bormann@bistum-essen.de

Mechtild Hohage | 0151-57 15 00 84 | mechtild.hohage@bistum-essen.de

Martin Oppermann | 0160-93 09 66 34 | martin.oppermann@bistum-essen.de

 

Unabhängiges Beratungsangebot bei Fällen und Fragen zu sexualisierter Gewalt

Die "Praxis für Sexualität" in Duisburg unterstützt und berät Sie bei Fällen und Fragen zu sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext des Bistums Essen. Die Mitarbeitenden der Praxis stehen Ihnen zu allen Fragestellungen, Verdachtsmomenten und sonstigen Anliegen zur Seite. Die Kosten übernimmt das Bistum. 
https://bistum-essen.praxis-sexualitaet.de/ 

Ausgelöst hatte die aktuellen Nachforschungen zu Hengsbach eine Person, die sich im vergangenen Oktober bei den beauftragten Ansprechpersonen des Bistums Essen gemeldet und zu Protokoll gegeben hat, dass sie im Jahr 1967 einen sexuellen Übergriff durch Hengsbach erlitten habe. Als Bischof Overbeck im vergangenen März von dieser Meldung erfuhr, hat er nach Rücksprache mit Simon Friede, dem Interventionsbeauftragten im Bistum Essen, weitere Nachforschungen zu Kardinal Hengsbach veranlasst. „Unter anderem erfolgte daraufhin die Anfrage an das Erzbistum Paderborn, dem Herkunftsbistum von Kardinal Hengsbach, ob im Aktenbestand weitere Meldungen zu Kardinal Hengsbach vorliegen“, erläutert Overbeck. Als dies in Paderborn bestätigt wurde, nahmen Mitglieder des Essener Interventionsstabs Einblick in den Paderborner Aktenbestand. „Sie fanden dort einen Aktenvermerk, in dem Franz Hengsbach beschuldigt wird, im Jahr 1954 eine minderjährige Jugendliche sexuell missbraucht zu haben.“ Diesen 2011 erhobenen Vorwurf hatte das Erzbistum Paderborn noch im selben Jahr an die Kongregation für die Glaubenslehre weitergeleitet, der unter anderem für Missbrauchsfälle zuständigen Zentralbehörde der römischen Kurie. „Aufgrund der Zuständigkeit der Kongregation für die Glaubenslehre, sah ich den Vorgang als bearbeitet an“, so Overbeck, der bereits damals über den Aktenvermerk in Kenntnis gesetzt und zudem mündlich über die Entscheidung der Glaubenskongregation informiert worden ist, dass der Vorwurf in Rom als nicht plausibel bewertet worden war.

„In Anbetracht des neuen Vorwurfs, der mir erst jüngst bekannt geworden ist, habe ich mich nach Rücksprache mit dem Interventionsstab und unter Berücksichtigung aller Kenntnisse dazu entschieden, die Vorwürfe gegen Franz Hengsbach öffentlich zu machen.“ Dabei sei ihm bewusst, „was diese Entscheidung, die ich nach gründlicher Abwägung der gegenwärtig zur Verfügung stehenden Erkenntnisse getroffen habe, bei vielen Menschen auslösen wird“, betont der Bischof angesichts der großen Bedeutung, die der Gründerbischof des Ruhrbistums für viele Kirchenmitglieder im Bistum Essen und für die ganze Region hat.

Vor dem Hintergrund der Entscheidung, den Vorwurf aus dem Bistum Essen öffentlich zu machen, nennt Overbeck noch einen weiteren Fall, in dem allerdings der Vorwurf zurückgezogen worden ist. „Die damalige Missbrauchsbeauftragte hat auf diesen Vorwurf sehr professionell und umsichtig reagiert, nach Kenntnisnahme den Kontakt mit der Person gesucht, ihr Hilfsangebote gemacht und später ein Verfahren nach den damals geltenden Richtlinien eingeleitet“, erklärt Overbeck. Im Jahr 2014 habe die Person den Vorwurf jedoch auf eigene Initiative hin zurückgezogen. „Dieses Verfahren ist somit als abgeschlossen zu betrachten“, betont der Bischof.

„Ich hoffe, dass es uns bei allen Schritten, die jetzt anstehen, vor allem gelingen wird, stets die Perspektive der Betroffenen in den Vordergrund zu stellen“, hebt Bischof Overbeck hevor. Da nicht auszuschließen ist, dass es weitere Missbrauchsbetroffene gibt, ruft Overbeck Betroffene auf, sich zu melden: „Sollten Sie selbst sexualisierte Gewalt durch Kardinal Hengsbach erlitten haben, dann wenden Sie sich bitte an die beauftragten Ansprechpersonen im Bistum Essen. Das Gleiche gilt auch, wenn Ihnen Hinweise bekannt sind, die für die weitere Aufarbeitung hilfreich sein können.“

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen