von Katholische Nachrichten-Agentur

Kirche will Missbrauchsopfern höheres Schmerzensgeld zahlen

Abschluss der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz

Opfer von sexuellem Missbrauch durch katholische Geistliche können künftig mit deutlich höheren Schmerzensgeldzahlungen als bisher rechnen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat in Mainz einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst, den ihr Missbrauchsbeauftragter, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, am Donnerstag in einer Pressekonferenz vorstellte.

Demnach orientiert sich die katholische Kirche künftig an der geltenden zivilrechtlichen Schmerzensgeld-Tabelle und entsprechenden Gerichtsurteilen. Dies bedeutet für sexuellen Missbrauch derzeit Summen zwischen 5.000 und 50.000 Euro pro Fall. Dabei werde die Kirche stets die Summen „am oberen Ende des Ermessensspielraums“ zahlen, betonte Ackermann. Wenn die Gerichte die Summen erhöhen, steigen auch die kirchlichen Zahlungen. Das Verfahren zur Beantragung und Auszahlung soll laut Ackermann möglichst unbürokratisch gestaltet werden. Eine unabhängige Kommission aus Juristen, Psychologen und Medizinern soll die Schwere jedes gemeldeten Falls einschätzen und Empfehlungen aussprechen.

Das Geld wird von den betroffenen Bistümern und Ordensgemeinschaften gemäß ihren Fallzahlen und ihrer Finanzkraft auf ein zentrales Konto eingezahlt, von wo aus auch die Auszahlung erfolgt. Jedes Bistum kann selbst entscheiden, ob es auf Kirchensteuermittel oder auf andere finanzielle Reserven zurückgreift. Bistümer und Ordensgemeinschaften, die damit finanziell überfordert sind, sollen Unterstützung von reicheren Bistümern erhalten. Ackermann stellte in Aussicht, dass die neue Regelung noch in diesem Jahr in ein praktikables Verfahren umgesetzt werden soll. Dazu müssten aber noch die Zusammensetzung der Kommission sowie weitere verfahrenstechnische Details geklärt werden.

Mit dem neuen Verfahren reagiert die katholische Kirche auf die Kritik von Betroffenen und unabhängigen Beauftragten. Sie hatten das seit 2011 praktizierte kirchliche Verfahren für unzureichend erklärt, weil es in der Regel lediglich einen Pauschalbetrag von 5.000 Euro „in Anerkennung des erlittenen Leids“ vorsah. Das neue Verfahren bietet deutlich höhere Summen sowie mehr Transparenz und Einheitlichkeit. Zudem ist es, wie Ackermann betonte, „anschlussfähig“ für andere Organisationen wie die evangelischen Landeskirchen, Sportvereine oder Internate.

Die Opferorganisation „Eckiger Tisch“ hatte sich für ein grundsätzlich anderes Modell und höhere Summen ausgesprochen. Sprecher Matthias Katsch hatte die Bischöfe aufgefordert, ein Entschädigungsmodell zu wählen, bei dem pro Fall bis zu 400.000 Euro gezahlt werden sollte.In weniger vermögenden Bistümern sowie in der evangelischen Kirche war dieses Modell auf Kritik gestoßen. Auch hatten einige Stimmen davor gewarnt, dass die katholische Kirche mit Entschädigungszahlungen in dieser Höhe ein exklusives Sonderrecht schaffen würde, das für Missbrauchsopfer in anderen gesellschaftlichen Zusammenhängen unerreichbar wäre.

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