von Thomas Rünker

Gottesdienste ab 1. Mai mit Einschränkungen wieder möglich

Kirchen verständigen sich mit NRW-Landesregierung nach über sechs Wochen Pause auf schrittweise und vorsichtige Wiederaufnahme des gottesdienstlichen Lebens. Menschen aus den Corona-Risikogruppen sollen auf Gottesdienst-Besuch weiterhin verzichten.

Nach mehr als sechs Wochen Pause können die Katholiken im Bistum Essen ab dem 1. Mai wieder öffentliche Gottesdienste feiern. Angesichts der nach wie vor bestehenden Gefahr durch das Corona-Virus gibt es für diese Feiern jedoch große Einschränkungen. Mit einem Brief hat Bischof Franz-Josef Overbeck am Freitag die Gläubigen in seinem Bistum über diese vorsichtigen Lockerungen informiert, auf die sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen mit der Landesregierung verständigt hatten. Overbeck begrüßt die Möglichkeit, dass die Christen wieder gemeinsam beten könnten. Er betont jedoch, dass „wir jetzt nicht in eine Normalität unseres Gottesdienst- und Gemeindelebens zurückkehren, wie wir es aus der Zeit vor der Corona-Pandemie kennen“.

Wegen der Gefahr durch das Virus hatte Bischof Overbeck am 16. März bis auf weiteres alle Gottesdienste abgesagt, bereits zuvor hatte es Einschränkungen und besondere Verhaltensempfehlungen gegeben, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Nun hat das Ruhrbistum gemeinsam mit den anderen vier (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen eine detaillierte Handreichung erarbeitet, unter welchen Bedingungen künftig wieder Gottesdienste möglich sein können. Die Vereinbarung sieht deutliche Einschränkungen durch Hygieneregeln und Abstandsgebote vor, zum Beispiel maximale Besucherzahlen für jede Kirche, Abstands-Markierungen in den Bänken, getrennte Ein- und Ausgänge oder Einbahn-Regelungen für Laufwege. Ordner sollen in den Gotteshäusern dafür sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden. Zudem sollen sich Priester möglichst vor dem Austeilen der Kommunion die Hände desinfizieren und auf den individuellen Dialog mit den Gläubigen beim Überreichen der Hostie verzichten.

"Der Gesundheitsschutz muss in jedem Fall Vorrang haben"

Der Gesundheitsschutz müsse in jedem Fall Vorrang haben, so Bischof Overbeck in seinem Brief. „Gottesdienste – insbesondere Eucharistiefeiern – können nur dort gefeiert werden, wo diese Regeln eingehalten werden können.“ Zudem bitte er „Gläubige, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören – also beispielsweise ältere Menschen mit Vorerkrankungen – vorerst weitgehend auf die Teilnahme an Gottesdiensten zu verzichten“. Wer sich krank fühlt oder Krankheits-Symptome verspüre, solle in jedem Fall dem Gottesdienst fern bleiben.

Overbeck erwartet, dass Gottesdienste unter diesen Bedingungen bei vielen Gläubigen „für Irritationen sorgen werden und die Gottesdienste selbst vielleicht nicht die Kraft entfalten können, die wir von diesen Feiern gewohnt sind“, schreibt er und ergänzt: „Enttäuschungen werden sich in der aktuellen Situation kaum verhindern lassen.“

Bischof setzt auf Eigenverantwortung und individuelle Lösungen der Pfarreien und Gemeinden vor Ort

Für die konkrete Organisation der Gottesdienste sind die Pfarreien verantwortlich. Anstelle zentraler Vorgaben setzt Overbeck auf Eigenverantwortung „da Sie vor Ort oft besser einschätzen und beurteilen können, was für Ihre jeweilige Situation sinnvoll und machbar ist“, schreibt er. Je nach den individuellen Gegebenheiten entscheiden Pfarreien, Gemeinden und andere Einrichtungen, in denen Gottesdienste gefeiert werden, wie und wann sie welche Form von Feiern anbieten können. Aufgrund der aufwendigen und personalintensiven Maßnahmen sei nicht zu erwarten, dass bereits am ersten Mai-Wochenende wieder in allen Pfarreien flächendeckend Sonntagsmessen stattfinden, heißt es im Ruhrbistum. Ausdrücklich weist Overbeck darauf hin, dass das sogenannte „Sonntagsgebot“ weiterhin aufgehoben bleibt. Zudem lädt die Handreichung für die Pfarreien weiterhin dazu ein, Gottesdienste ins Internet zu übertragen, um gerade Menschen aus der Corona-Risikogruppe so auch weiterhin die Teilnahme zu ermöglichen.

Die Handreichung weist auch darauf hin, dass nun Taufen, Hochzeiten und andere außergewöhnliche Gottesdienste grundsätzlich wieder möglich sind. Weil diese Sakramenten-Spendungen mit Körperkontakt verbunden seien, müssten hier die neuen Regeln für Gottesdienste jedoch besonders sorgfältig eingehalten werden. „Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebung“, betont die Handreichung. Während bei Beerdigungen für die Beisetzung auf dem Friedhof – vor allem für die Größe der Trauergemeinde – nach wie vor die kommunalen Regeln maßgeblich sind, sind Trauergottesdienste in Kirchen nun grundsätzlich nach den gleichen Regeln wie für Sonntags- und andere Messen möglich. Erstkommunionfeiern und Firmungen gibt es im Bistum Essen frühestens in der zweiten Jahreshälfte wieder.

Overbeck betont: „Die nun eröffnete Möglichkeit, wieder Gottesdienste feiern zu können, ist für mich ein kleiner, vorsichtiger Schritt in dieser Krise. Wir werden ihn gehen, mit Bedacht und der ständigen Sorge, nicht durch unsere Feiern die Ausbreitung des Virus zu beschleunigen.“ Wichtig sei ihm, „dass wir als Christinnen und Christen insgesamt beieinander und miteinander verbunden bleiben: im persönlichen Gespräch, per Telefon und auf anderen elektronischen Wegen, im aneinander Denken und solidarisch füreinander Sorgen – und vor allem im Gebet“, so Overbeck.

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