Gottesdienst-Besucher müssen medizinische Masken tragen
Wer in Nordrhein-Westfalen einen Gottesdienst besucht, muss ab sofort – wie auch in Geschäften sowie im Nah- und Fernverkehr – einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen. Dies kann eine einfache OP- oder eine sogenannte FFP2-Maske sein. Diese Regelung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt seit dem heutigen Montag, 25. Januar, vorerst bis einschließlich Sonntag, 14. Februar.
Die Schutzverordnung ermöglicht den Pfarreien und Gemeinden unter Beachtung der bestehenden Abstandsregeln und Hygiene-Bestimmungen auch weiterhin Präsenzgottesdienste an Sonn- und Werktagen zu feiern. Darüber ob und zu welchen Zeiten dies geschieht, informieren die Pfarreien individuell.