Essener Priester H. ist aus dem Klerikerstand entlassen worden

Foto: Nicole Cronauge - Bistum Essen
Im Rahmen eines laufenden kirchenrechtlichen Verfahrens hatte der Vatikan H. die Rechtsbelehrung erteilt, dass er angesichts der erhobenen Vorwürfe die Entlassung aus dem Priesterstand selbst beantragen könne. Nachdem H. von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, ist nunmehr die sogenannte Laisierung erfolgt.
Aus Sicht des Bistums Essen ist vor dem Hintergrund der zahlreichen und schwerwiegenden Fälle, für die H. verantwortlich ist, die für Priester als Höchststrafe geltende Entlassung aus dem Priesterstand nachvollziehbar und angemessen. H., dem durch Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck seit 2010 die Ausübung der priesterlichen Dienste untersagt war, hatte durch eine Reihe von Auflagen und Weisungen bisher unter Aufsicht des Bistums Essen gestanden und diesbezüglich auch kooperiert.
2020 hatte Overbeck H. von Bayern zurück ins Ruhrbistum beordert, um durch eine engmaschige Führungsaufsicht möglichen weiteren Missbrauchstaten vorzubeugen. Wenn H. nicht mehr zum Klerus gehöre „werden diese Bemühungen in dem Umfang, wie es jetzt geschieht, auf Dauer nicht weitergeführt werden können. Das sehe ich nicht ohne Sorge“, schrieb Bischof Overbeck dem Vatikan.
Es gelte nun, einen verantwortlichen Übergang zu gestalten, so Simon Friede, Interventionsbeauftragter des Ruhrbistums. Das Bistum ist dazu mit H. im Gespräch. H. unterliegt allerdings keiner kirchlichen Weisungsbefugnis mehr.
Anhängige wie zukünftige Mitteilungen und Beschuldigungen werden weiterhin, gemäß der geltenden Richtlinien bearbeitet. Das Bistum bleibt mit den Betroffenen in Kontakt.
Interventionsbeauftragter
Simon Friede
Zwölfling 16
45127 Essen
02012204-319