von Thomas Rünker

Bistum Essen verbessert therapeutische Hilfen für Missbrauchsbetroffene

​​​​​​​Wer im Bistum Essen sexualisierte Gewalt erlitten hat, kann nach neuen, verbesserten Regeln die Erstattung von Therapiekosten beantragen und sich an kostenlose psychosoziale Beratungsstellen vermitteln lassen. Die Referentin für Betroffenenarbeit steht Betroffenen nicht nur bei der Antragsstellung, sondern vor allem bei der Suche nach passenden Hilfsangebot mit Rat und Tat zur Seite.

Das Bistum Essen verbessert mit einem neuen Regelwerk seine Unterstützungsangebote für Betroffene sexualisierter Gewalt. Wer therapeutische oder psychosoziale Hilfe in Anspruch nimmt, kann dafür finanzielle Unterstützung des Bistums Essen erhalten. Dies regelt eine zum 1. Juni in Kraft gesetzte neue Ordnung des Bistums, die eine weitere Konsequenz aus den Empfehlungen der im vergangenen Jahr vorgestellten Aufarbeitungsstudie („IPP-Studie“) ist. Sie löst die auch bislang schon geleisteten Einzelfallhilfen für Missbrauchsbetroffene ab und ist eine transparente Basis, an der sich alle Betroffenen und Angehörigen orientieren können. Pro Jahr stellt das Bistum für diese Hilfen ein Gesamtbudget von 100.000 Euro zur Verfügung. Zudem steht nun mit Claudia Marcinek als Referentin für Betroffenenarbeit auch eine persönliche Unterstützerin zur Verfügung, die bei Bedarf als „Lotsin“ die passenden Hilfen vermittelt und bei der Antragsstellung hilft.

INFO: Die IPP-Studie

Wie konnte und kann es zu sexualisierter Gewalt in den Pfarreien des Bistums Essen kommen – und wie kann diese Gewalt bestmöglich verhindert werden? Diesen Fragen hat sich das Bistum Essen mit der Beauftragung einer sozialwissenschaftlichen Studie gestellt. Diese Aufgabe hat ein Team des Münchener Instituts für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) übernommen und seine Ergebnisse am 14. Februar 2023 in Essen vorgestellt. Seitdem hat ein Team des Bistums mit externer Unterstützung die umfangreichen Handlungsempfehlungen der Studie gesichtet und so aufbereitet, dass diese nun Schritt für Schritt umgesetzt werden können. Unter aufarbeitung.bistum-essen.de sind die zentralen Ergebnisse der Studie sowie das komplette Dokument abrufbar.

Bis zu 60 Stunden ambulante Psychotherapie

Unter anderem können Betroffene nun bis zu 60 Stunden ambulante Psychotherapie erstattet bekommen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen bei der UKA ein Verfahren auf Zahlung einer sogenannten Anerkennung des Leids begonnen haben. Relevant ist nur, dass die Antragsstellenden sexualisierte Gewalt im Bistum Essen erlitten haben und sie – nach einer Plausibilitätsprüfung – entsprechend anerkannt sind. Neben ambulanten Therapien erstattet das Bistum bei Bedarf auch Kosten für stationäre Psychotherapien, Kuren oder Reha-Maßnahmen in einer Höhe von bis zu 15.000 Euro je betroffener Person.

Vermittlung an psychosoziale Beratungsstellen

Zudem vermittelt Marcinek Betroffene auf deren Wunsch an externe psychosoziale Beratungsstellen. Die Vermittlung und die Beratung sind für die Betroffenen kostenlos. Ist eine Beratung in einer Einrichtung erforderlich, mit der das Bistum bislang noch nicht kooperiert, übernimmt das Bistum die Kosten für bis zu fünf Beratungsstunden. Zudem erstattet das Bistum alle Fahrtkosten zu Therapien und Beratungen.

Anträge für Zahlungen aus dem Regelwerk können Betroffene formlos oder mit Hilfe eines Vordrucks, der auch digital ausfüllbar ist, bei der Referentin für Betroffenenarbeit, Claudia Marcinek, stellen - zum Beispiel per E-Mail: claudia.marcinek@bistum-essen.de. Marcinek steht zudem auch telefonisch für alle Fragen zum neuen Regelwerk zur Verfügung und berät Betroffene hinsichtlich der verschiedenen Hilfen, Tel.: 0170/6667096. 

Antragsforumlare und FAQ zum neuen Leistungskatalog

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