von Thomas Rünker

Bistum Essen stärkt Eigenverantwortung der Träger von Krankenhäusern und Altenheimen

Bis Ende 2022 will die Diözese alle (Minderheits)-Beteiligungen an Kliniken, Seniorenheimen und anderen sozialen Einrichtungen an die jeweils übrigen Gesellschafter übergeben. „Wir werden nun in jeder Gesellschaft klären, welche der verbleibenden Gesellschafter unsere Anteile übernehmen werden“, sagt Generalvikar Klaus Pfeffer. Am katholischen Profil der Einrichtungen ändere sich dadurch ebenso wenig wie an der Versorgungssituation in den Städten und Kreisen.

Kranke pflegen, Alte betreuen, Menschen mit Behinderungen versorgen – im heutigen Ruhrbistum ist die gelebte Nächstenliebe seit Jahrhunderten fester Bestandteil des kirchlichen Lebens. Die ältesten Kliniken im Ruhrgebiet waren katholische Gründungen und seit 1897 gibt es in Essen den ersten deutschen Caritasverband. Dabei war die soziale Landschaft an Rhein und Ruhr immer in Bewegung – und so ist auch der Schritt zu verstehen, den die Verwaltung des Bistums Essen jetzt vollzieht: Bis Ende des kommenden Jahres wird die Diözese alle ihre (Minderheits)-Beteiligungen an Krankenhäusern, Altenhilfeeinrichtungen, Pflegediensten, Hospizen und weiteren sozialen Einrichtungen an die jeweils übrigen Gesellschafter übergeben. „Damit regeln wir die gesetzlich vorgeschriebene kirchliche Aufsicht über diese Einrichtungen so, wie sie in fast allen anderen Bistümern in Deutschland oft bereits seit vielen Jahren vollzogen wird“, erläutert Generalvikar Klaus Pfeffer diesen Schritt, mit dem die Eigenverantwortung der einzelnen Träger gestärkt wird.

Für die Patienten, Bewohner und Beschäftigten der Einrichtungen ändert sich durch diesen Schritt ebenso wenig wie für die Versorgung in den Städten und Kreisen, betont Pfeffer: „Alle Einrichtungen behalten selbstverständlich ihr Profil als katholische Häuser.“ Die Verwaltung des Ruhrbistums ziehe sich lediglich aus der unternehmerischen Mitgestaltung in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten zurück. „Wir sind von der Kompetenz und Eigenverantwortung der verschiedenen Träger überzeugt, die alle im Caritasverband unseres Bistums miteinander verbunden sind“, so Pfeffer. Dort finde auch der fachliche Austausch zwischen den Einrichtungen statt. Zudem seien bei allen Trägern auch künftig katholische Stiftungen oder Kirchengemeinden sowie zahlreiche weitere katholische Organisationen als Gesellschafter vertreten.

Die gesetzlich geregelte kirchliche Aufsicht über die Träger bleibt beim Essener Bischof Franz-Josef Overbeck, so der Generalvikar. „Wir bleiben selbstverständlich eng miteinander verbunden“, unterstreicht Pfeffer. Die meisten Einrichtungen stehen ohnehin in einem engen Kontakt mit den Kirchengemeinden. Zudem unterstützen viele Seelsorgerinnen und Seelsorger des Ruhrbistums die Arbeit in den jeweiligen Häusern. Der Ruhrbischof werde sich zudem weiterhin über die Arbeit der Bistums-Akademie „Die Wolfsburg“ und den Bischöflichen Rat für Gesundheit und Medizinethik an ethischen Debatten im Pflege- und Gesundheitswesen beteiligen. Auch das in der „Wolfsburg“ angesiedelte Programm für die Profilbildung christlicher Krankenhäuser und Senioreneinrichtung werde fortgesetzt.

Seit 2017 organisiert die Beteiligungsgesellschaft des Bistums Essen (BBE) die Minderheitsbeteiligungen an 28 gemeinnützigen Gesellschaften mit 20 Krankenhausstandorten, 27 Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen sowie 51 Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. „Wir werden nun in jeder Gesellschaft klären, welche der verbleibenden Gesellschafter unsere Anteile übernehmen werden“, erläutert Pfeffer. Nach der Übertragung aller Anteile werde die BBE aufgelöst und für das Personal Sorge getragen, so der Generalvikar.

Die Beteiligungen des Bistums

Die zahlreichen Kliniken, Altenhilfe- und anderen sozialen Einrichtungen, an denen das Bistum Essen bislang über die BBE beteiligt ist, wurden in der Regel vor vielen Jahrzehnten von den jeweiligen Kirchengemeinden oder Orden vor Ort gegründet. Unter anderem mit Blick auf das Haftungsrisiko wurde der Betrieb dieser Einrichtungen dann in den 1990er Jahren in gemeinnützige GmbHs überführt, an denen das Bistum jeweils mit Minderheitsbeteiligungen beteiligt war. 2017 wurden diese Beteiligungen in der Beteiligungsgesellschaft des Bistums Essen (BBE) gebündelt.

Die Weitergabe der Beteiligungen sei für das Bistum Essen ein logischer Schritt, sagt Pfeffer. In den vergangenen Jahren habe man erkannt, dass ein unternehmerisches Engagement in den verschiedenen sozialen Märkten eine enorme Fachlichkeit und erheblichen personellen Einsatz erfordert. Die politischen und ökonomischen Rahmenbedingen seien deutlich schwieriger und komplexer geworden. „Angesichts unserer eigenen finanziellen Engpässe müssen wir ehrlich eingestehen, dass wir nicht mehr in der Lage sind, die Vielzahl an Minderheitsbeteiligungen angemessen wahrzunehmen“, so Pfeffer. Bei den Krankenhäusern, Altenhilfe- und anderen Sozialeinrichtungen setzt das Bistum weiterhin auf das Know-how und das katholische Profil der Träger und der vielen engagierten Gesellschafter und Mitarbeitenden und stärkt durch seinen Rückzug gleichzeitig deren Verantwortung. „Sie alle sind ja Teil unseres Bistums und werden ihre vielen Einrichtungen auch in Zukunft in einem zeitgemäßen christlichen Geist weiterführen.“ 

Bereichsleiter

Marcus Klefken

Zwölfling 16
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Pressestelle Bistum Essen

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