von Thomas Rünker

Bischof und Betroffene verständigen sich auf Grundlagen für Beiratsarbeit

Betroffene sexualisierter Gewalt haben mit dem Essener Bischof Franz-Josef Overbeck eine umfassende Vereinbarung unterzeichnet, mit der die Arbeit eines Betroffenenbeirates im Ruhrbistum für die kommenden Jahre abgesichert werden soll. Bei einem Treffen zahlreicher Betroffener mit Bischof Overbeck und weiteren Verantwortlichen des Ruhrbistums wurde die Vereinbarung am Samstag, 2. September, in Essen vorgestellt. Das Bistum stellt für den Betroffenenbeirat ein Budget von jährlich rund 90.000 Euro sowie hauptberufliche Unterstützung durch einen Referenten oder eine Referentin für Betroffenenarbeit zur Verfügung.

Das Bistum Essen hat zum zweiten Mal Betroffene sexualisierter Gewalt zu einem Treffen eingeladen und blickt zurück auf zwei Jahre erfolgreiche Arbeit des Betroffenenbeirates, der die Interessen von Missbrauchsopfern vertritt.

Das Bistum sichert nun hauptberufliche Unterstützung und Budget für den Beirat zu.

Es ist eine Neuwahl geplant, zu der alle registrierten Betroffenen eingeladen werden.

Zum zweiten Mal hatte das Bistum Essen alle derzeit bekannten Betroffenen sexualisierter Gewalt zu einem Treffen eingeladen. Bei der ersten Zusammenkunft vor zwei Jahren war die Gründung eines Betroffenenbeirates angestoßen worden, der nach einem längeren Prozess strukturelle und inhaltliche Grundlagen und Ziele für die Arbeit eines solchen Gremiums festgelegt hat. Der Betroffenenbeirat versteht sich als Fachgremium, das sich für die Interessen von Betroffenen sexuellen Missbrauchs einsetzt und deren Anliegen in die innerkirchlichen Debatten, aber auch in die breite Öffentlichkeit tragen will. „Wir wollen den Umgang des Bistums Essen mit Fragen der sexualisierten Gewalt kritisch begleiten“, sagte eine Sprecherin des derzeitigen Betroffenenbeirates. Dabei gehe es darum, die Sicht der Betroffenen in die verschiedenen Maßnahmen der Aufarbeitung sowie der Prävention und Intervention einzubringen.

„Wir waren und sind auf einem gemeinsamen Lernweg“, so Bischof Overbeck und verwies auf die Pionierarbeit, die die Mitglieder des ersten Betroffenenbeirats gemeinsam mit externen Fachleuten und Verantwortlichen des Bistums in den vergangenen zwei Jahren geleistet haben. Zwar beruht die Einrichtung eines solchen Gremiums grundsätzlich auf einer Vereinbarung, die die Deutsche Bischofskonferenz mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung geschlossen hatte. Dennoch galt es, viele Detailfragen für die konkrete Situation im Bistum Essen zu klären und entsprechende Absprachen zu treffen.

„Das war nicht immer einfach“, resümierte ein Vertreter aus dem Betroffenenbeirat, denn es galt, unterschiedliche Interessen einzubeziehen und um einen gemeinsamen Weg zu ringen. Zudem kamen einige Mitglieder des Betroffenenbeirats auch an ihre persönlichen Belastungsgrenzen, weil sie bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit auch immer wieder mit ihrem eigenen Missbrauch konfrontiert wurden.

Hilfe bei sexualisierter Gewalt

Das Bistum Essen verurteilt jede sexualisierte Gewalt. Sexualisierte Gewalt ist eine Straftat und bedeutet ein schweres Verbrechen an der Würde des Menschen und muss verfolgt werden. Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene müssen sich sicher fühlen.

Zu den Unterstützungsangeboten

„Die Arbeit des bisherigen Betroffenenbeirates verdient höchsten Respekt“, betonte Bischof Overbeck und bedankte sich ausdrücklich bei allen Betroffenen, die sich im Betroffenbeirat, aber auch auf andere Weise in den vergangenen Monaten engagiert hätten. Dabei verwies er vor allem auch auf die Mitwirkung Betroffeneer bei der Aufarbeitungsstudie, die in diesem Jahr vorgestellt wurde. „Ohne die Sichtweise der Betroffenen ist die Aufarbeitung der Vergangenenheit, aber auch eine wirkungsvolle Präventions- und Interventionsarbeit nicht möglich“, so Overbeck. Darum sei es auch wichtig, der Arbeit des Betroffenenbeirates nun eine tragfähige Basis zu geben.

Damit sich der Beirat künftig voll auf inhaltliche Fragen konzentrieren kann, sichert das Bistum im Rahmen der Vereinbarung nun die hauptberufliche Unterstützung durch eine Referentin oder einen Referenten zu. In der vorerst beim Bistum angesiedelten Geschäftstelle des Beirats stellt diese Person die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Beiratsarbeit sicher. Darüber hinaus finanziert das Bistum die Arbeit mit einem jährlichen Budget von rund 90.000 Euro.

Auf Basis der neuen Vereinbarung soll es nun bald auch eine Neuwahl des Betroffenbeirats geben. Zu dieser Wahl – die voraussichtlich als Briefwahl mit der Unterstützung eines Notarbüros durchgeführt wird – werden alle beim Bistum registrierten Betroffenen eingeladen.

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen