von Thomas Rünker

Bischof Overbeck setzt Gemeinsamen Rat als synodales Gremium im Bistum Essen ein.

Rat mit 21 stimmberechtigten Mitgliedern aus Gremien und Gruppen im Bistum Essen wird Bischof Overbeck bei Grundsatzfragen im Ruhrbistum beraten. So möchte der Bischof „mehr Beteiligung an Beratungs- und Entscheidungsprozessen ermöglichen.“ Dadurch werde im Bistum Essen ein nächster Schritt zur Stärkung und Weiterentwicklung von Synodalität getan.

Neuer Gemeinsamer Rat für das Bistum Essen startet im Frühjahr.

Gremium aus Laien, Priestern, Diakonen und Ordensleuten berät den Bischof zu Fragen der bistumsweiten Kirchen- und Kulturentwicklungen.

Ziel ist das Zusammenbringen unterschiedlicher Perspektiven und Argumente.

Um den Essener Bischof Franz-Josef Overbeck künftig in der Leitung der Diözese bei Fragen zu bistumsweiten Entwicklungen zu unterstützen, nimmt im Frühjahr ein Gemeinsamer Rat als neues, synodal geprägtes Gremium im Ruhrbistum seine Arbeit auf. Während des kirchlichen Reformprozesses Synodaler Weg ist die Bedeutung eines solchen Gremiums für die Stärkung von Synodalität auf Bistumsebene immer wieder hervorgehoben worden.

„Vor diesem Hintergrund ist es mir wichtig gewesen, dass wir im Bistum Essen gemeinsam nach Wegen suchen, die mehr Beteiligung an Beratungs- und Entscheidungsprozessen ermöglichen“, betont Bischof Overbeck. „Durch das Zusammenbringen verschiedener Perspektiven soll nicht bloß unterschiedlichen Argumenten Gehör verschafft werden. Ziel ist es auch, nach der gemeinsamen Abwägung dieser Argumente Entscheidungen treffen zu können, die jetzt noch umfassender und breiter begründet sind.“

Dieser Gemeinsame Rat soll „wesentliche Prozesse kritisch begleiten und insgesamt die Diskussions- und Partizipationsstruktur in unserem Bistum weiter fördern“, so Overbeck. Im Gemeinsamen Rat werden Laien und Priester vertreten sein sowie ehren- und hauptamtliche Beschäftigte der Kirche. Die konstituierende Sitzung ist für den 13. April geplant.

Gemeinsamer Rat startet mit der Weiterentwicklung der kirchlichen Landschaft

Aufgabe des Gemeinsamen Rates ist „die Beratung von Fragen von bistumsweiter Bedeutung der Kirchen- und Kulturentwicklung im Bistum Essen“, heißt es in der nun vom Bischof in Kraft gesetzten Satzung. „Durch eine qualifizierte Beratung und abgestimmte Voten unterstützt der Gemeinsame Rat den Diözesanbischof in seinem Leitungsamt“. An derartigen „Fragen von bistumsweiter Bedeutung“ dürfte es dem Gremium in der kommenden Zeit nicht mangeln, schließlich stehen mit der geplanten Weiterentwicklung der kirchlichen Landschaft im Ruhrbistum – vor allem mit Blick auf die kommunale Ebene – durchgreifende Veränderungen an.

Satzung des Gemeinsamen Rates

Die vollständige Satzung des Gemeinsamen Rates ist im Amtsblatt des Bistums Essen (Seite 27) veröffentlicht.

Neben den nicht stimmberechtigen Mitgliedern der Bistumsleitung – Bischof, Weihbischöfe, Generalvikar und die Ressortleitungen des Generalvikariats – umfasst der Gemeinsame Rat bis zu sechs Mitglieder des Diözesanrats der katholischen Männer und Frauen im Bistum Essen, dem höchsten Laiengremium der Diözese. Hinzu kommen zwei Mitglieder aus dem BDKJ, dem Dachverband der katholischen Jugendverbände, sowie je ein Mitglied aus den verschiedenen seelsorglichen Berufsgruppen, aus dem Priesterrat, dem Ordensrat, dem Domkapitel, der Konferenz der Pfarrer- und Pfarrbeauftragten, dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, aus dem Diözesancaritas- sowie dem KiTa-Zweckverband. Darüber hinaus kann der Bischof drei weitere Mitglieder berufen, darunter eine von sexualisierter Gewalt im Bistum Essen betroffene Person. Ziel ist eine möglichst diverse Zusammensetzung des Gremiums, ein 30-Prozent-Anteil von Frauen oder Männern darf nicht unterschritten werden. Von den insgesamt 21 stimmberechtigten Mitgliedern werden mindestens 13 Laien sein, also weder Priester noch Diakon. Bis Mitte März sind nun alle Gremien und Gruppen aufgerufen, ihre Vertretungen im Gemeinsamen Rat zu bestimmen, damit das neue Gremium im April seine Arbeit aufnehmen kann.

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