von Katholische Nachrichtenagentur, Thomas Rünker

Bischöfe einigen sich im Kampf gegen Kindesmissbrauch auf 7-Punkte-Plan

Ergebnisse der Missbrauchsstudie waren das beherrschende Thema der Herbstvollversammlung der Bischöfe in Fulda. Zudem standen unter anderem die Frage der Kommunion für nicht-katholische Ehepaare sowie die Themen Kirchenasyl und Organspende auf der Agenda.

Die deutschen Bischöfe haben konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs in der katholischen Kirche beschlossen. In einem am Donnerstag in Fulda vorgestellten 7-Punkte-Plan verpflichten sie sich unter anderem dazu, Betroffene des Missbrauchs und externe unabhängige Fachleute stärker in die Aufarbeitung einzubeziehen. Dabei wollen sie auch klären, wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung getragen hat, etwa für die Vertuschung von Taten oder für die Versetzung von Tätern.

Außerdem kündigten sie einen „transparenten Gesprächsprozess“ über den Zölibat und die Sexualmoral der Kirche an. Auch sollen die Zahlungen von Anerkennungsleistungen an Opfer überprüft und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus wollen sie die bisher mit vielen Lücken behaftete Führung der Personalakten standardisieren. Wichtig ist den Bischöfen zudem ein „verbindliches überdiözesanes Monitoring“, das regelmäßig offenlegt, was jedes einzelne Bistum unternimmt in Sachen der Prävention und Missbrauchsbekämpfung.

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hob hervor, es dürfe keine Tabus geben. Deshalb werde man etwa bei der Diskussion über Zölibat und Sexualmoral auch Mediziner, Psychologen, Soziologen und andere nicht-kirchliche Experten einbeziehen. Es gehe zudem auch um Teilung und Kontrolle von Macht und ein neues Miteinander in der Kirche.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, betonte, die Bischöfe seien auch offen für eine intensivere Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen.

Kritik am Maßnahmenkatalog

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, reagierte am Donnerstag dennoch mit Zurückhaltung auf die Pläne der Bischofskonferenz. Einen historischen Wendepunkt, an dem sich die katholische Kirche befinde, habe er noch nicht erkennen können, sagte er in Berlin. Er hätte einen konkreten Fahrplan für eine Umsetzung von Maßnahmen erwartet.

Keine einheitliche Linie bei Kommunion für nichtkatholische Ehepartner

Neben den Ergebnissen der Missbrauchsstudie standen auch weitere Themen auf der Herbstvollversammlung der Bischöfe, die seit Montag in Fulda getagt hatten. So erklärten die Bischöfe, dass sie in der Debatte um die Zulassung nichtkatholischer Ehepartner zur Kommunion nicht länger über mögliche gemeinsame Richtlinien verhandeln wollen. Marx sagte, die Entscheidung liege bei den einzelnen Bischöfen. Letztlich gehe es nicht um Zulassung zur Kommunion oder um Abweisung, sondern darum, den Pfarrern und den Betroffenen eine Grundlage für verantwortbare Entscheidungen an die Hand zu geben. Bischof Franz-Josef Overbeck hatte die Handreichung, auf die sich die Bischöfe zunächst geeinigt hatten, im Sommer für das Ruhrbistum in Kraft gesetzt.

Mit Blick auf das Kirchenasyl kritisierte die Bischofskonferenz den jüngsten Erlass aus dem Bundesinnenministerium. „Aus kirchlicher Perspektive stehen die Bedürfnisse schutzsuchender Menschen an erster Stelle“, erklärte Marx. „Deshalb bedauern wir zusätzliche administrative Hürden, die zulasten der betroffenen Menschen gehen.“

Eine stärkere rechtliche Verpflichtung der Bürger zur Organspende lehnten die Bischöfe ab. Ausdrücklich wandten sie sich gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung. „Wir stehen der Organspende ausdrücklich positiv gegenüber. Sie ist für Christen eine Möglichkeit, Nächstenliebe auch über den Tod hinaus auszuüben“, betonen die Bischöfe. „Ethische Voraussetzung hierfür ist, dass der Spender der Organentnahme informiert, ganz bewusst und ausdrücklich zustimmt.“ Das geböten Selbstbestimmung, Patientenautonomie und die Würde des Menschen.

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