Prävention von und Hilfe bei sexualisierter Gewalt und Missbrauch

Hilfe bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener

Das Bistum Essen verurteilt jeden sexuellen Missbrauch. Sexueller Missbrauch ist eine Straftat und bedeutet ein schweres Verbrechen an der Würde des Menschen. Der Missbrauch bewirkt großes Leid bei den Opfern und ihren Angehörigen.

Hilfe und Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Verfahren zur Anerkennung des Leids

Ab dem 01.01.2021 gilt die neue „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids“: Mehr Informationen dazu

Alle neuen Anträge unterliegen ab 2021 automatisch dem neuen Verfahren. Dabei werden alle Anträge dem zentralen Entscheidungsgremium, der „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen“ (UKA) in Bonn zugeschickt. Diese entscheidet über die Höhe der Anerkennungszahlen. Das Geld wird direkt durch die UKA an die Betroffenen überwiesen und nicht wie bisher durch die Bistümer oder Orden.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz: Mehr Informationen

Aktuelle Pressemitteilung der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen: Hier lesen

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte ab dem 04.01.2021 an den Stabsbereich Prävention und Intervention gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt unter der Telefonnummer: 0201/2204-230.

Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene müssen sich im kirchlichen Raum nicht nur sicher fühlen können, sondern müssen dort auch sicher sein. Um dies zu erreichen, muss alles getan werden, damit sexualisierte Gewalt, sexueller Missbrauch, an ihnen verhindert wird.

Mehr zum Thema "Prävention gegen sexualisierter Gewalt"

Kontakt zu den beauftragten Ansprechpersonen des Bistums Essen