Prävention von und Hilfe bei sexualisierter Gewalt und Missbrauch

Hilfe bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener
Das Bistum Essen verurteilt jeden sexuellen Missbrauch. Sexueller Missbrauch ist eine Straftat und bedeutet ein schweres Verbrechen an der Würde des Menschen. Der Missbrauch bewirkt großes Leid bei den Opfern und ihren Angehörigen.
Hilfe und Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Verfahren zur Anerkennung des Leids
Ab dem 01.01.2021 gilt die neue „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids“: Mehr Informationen dazu
Das Bistum Essen wird in den nächsten Wochen alle Betroffenen, die sexuellen Missbrauch erleiden mussten und bereits einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids gestellt haben, persönlich anschreiben und über das neue Verfahren im Einzelnen informieren. (Ausgenommen sind die Betroffenen, die uns mitgeteilt haben, dass sie keine Kontaktaufnahme mehr durch uns wünschen.)
Alle neuen Anträge unterliegen ab 2021 automatisch dem neuen Verfahren. Dabei werden alle Anträge dem zentralen Entscheidungsgremium, der „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen“ (UKA) in Bonn zugeschickt. Diese entscheidet über die Höhe der Anerkennungszahlen. Das Geld wird direkt durch die UKA an die Betroffenen überwiesen und nicht wie bisher durch die Bistümer oder Orden.
Die Anzahl der zu bearbeitenden Anträge (Zum Antragformular) wird zu Beginn des Jahres vermutlich sehr hoch sein. Ab dem 04.01.2021 werden wir im Bistum Essen alle Anträge bearbeiten und weiterleiten und dabei versuchen, die Wartezeit möglichst gering zu halten. Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, bitten wir um Verständnis.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz: Mehr Informationen
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte ab dem 04.01.2021 an den Stabsbereich Prävention und Intervention gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt unter der Telefonnummer: 0201/2204-230.
Prävention gegen sexualisierte Gewalt
Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene müssen sich im kirchlichen Raum nicht nur sicher fühlen können, sondern müssen dort auch sicher sein. Um dies zu erreichen, muss alles getan werden, damit sexualisierte Gewalt, sexueller Missbrauch, an ihnen verhindert wird.
Unabhängige Ansprechpersonen
Ansprechperson
Mechtild Hohage
Zwölfling 16
45127 Essen
0151/571 500 84
Mitarbeitende im Stabsbereich Prävention und Intervention gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt
Interventionsbeauftragter
Simon Friede
Zwölfling 16
45127 Essen
Präventionsbeauftragte
Dorothé Möllenberg
Zwölfling 16
45127 Essen