Außenstelle des Bischöflichen Offizialates Münster im Bistum Essen

Die Aufgaben des Bischöflichen Offizialates Essen sind seit dem 11. Oktober 2019 auf das Bischöfliche Offizialat Münster übertragen worden. Mehr als zehn Jahr lang – konkret seit dem 1. Mai 2009 – war zuvor das Erzbischöfliche Offizialat in Köln für die Gerichtsbarkeit des Bistums Essen zuständig gewesen. Das bisherige Kirchengericht des Ruhrbistums bleibt als Außenstelle des Münsteraner Offizialates erhalten. Das bedeutet, dass zum Beispiel Klagen auf Nichtigkeitserklärung einer Ehe auch weiterhin beim Kirchengericht in Essen eingereicht werden können. Auch alle Informations- und Beratungsgespräche sowie Anhörungen von Gerichtsparteien und Zeugen sind in Essen möglich.

Außenstelle des Bischöflichen Offizialates Münster im Bistum Essen
Zwöfling 14
45127 Essen
Telefon: 0201 / 2204 332 oder 0201 / 2204 488
Telefax: 0251 / 495 6020
E-Mail: offizialat@bistum-muenster.de

Mehr Informationen:
Bischöfliches Offizialat Münster

Das Bischöfliche Offizialat (von lat. officium = "Amt") ist als kirchliches Gericht zuständig für alle kirchlichen Streit-, Straf- und Feststellungssachen (Eheverfahren). Es ist eine eigene, weisungsunabhängige Behörde. Sie wird geleitet vom Offizial. Er muss Priester sein, das Doktorat oder Lizentiat im kanonischen Recht besitzen und mindestens 30 Jahre alt sein.

Informationen zum Ehenichtigkeitsverfahren

Ansprechpartner

Offizial des Bistums Münster

P. Dr. theol. Lic.iur.can. Rainer Autsch

Bischöfliches Offizialat | Horsteberg 11 (am Dom)
48143 Münster

Diözesanrichter

Dipl.-Theol. Lic.iur.can. Hans Herbert Hölsbeck

Zwölfling 14
45127 Essen

0201/2204-332 u. -488

herbert.hoelsbeck@bistum-essen.de