Taufgottesdienste ökumenisch gestalten

Bistümer und Landeskirchen veröffentlichen Handreichung für die Taufe von Kindern konfessionsverbindender Familien

Familien, in denen ein Elternteil katholisch und ein Elternteil evangelisch ist, können nun bei der Taufe ihrer Kinder Elemente aus beiden Konfessionen aufnehmen und die Tauffeier von Seelsorgerinnen oder Seelsorger beider Konfessionen leiten lassen. Diese Möglichkeit stellen das Bistum Essen und das Erzbistum Paderborn gemeinsam mit den evangelischen Landeskirchen in der jetzt veröffentlichen Handreichung „Gemeinsame Feier der Taufe“ vor. Damit wird nun auch bei Taufen möglich, was schon seit vielen Jahren in Trauungsgottesdiensten konfessionsverbindender Paare Anwendung findet.

„Gerade bei uns im Ruhrgebiet gibt es viele Ehen und Familien, in denen katholische und evangelische Christen gemeinsam den Glauben leben und an ihre Kinder weitergeben“, so Weihbischof Zimmermann, der als Bischofsvikar für Ökumene zuständig ist. „Diese Familien leben die Ökumene und verdienen es, von uns so gut wie möglich dabei unterstützt zu werden.“ Nachdem das Bistum Essen 2018 die Orientierungshilfe zur gemeinsamen Teilnahme konfessionsverbindender Paare an der Eucharistie umgesetzt habe, sei die gemeinsame Feier der Taufe ein konsequenter weiterer Schritt.

Taufe verbindet die Konfessionen

Dieser Schritt sei besonders erfreulich, weil die Taufe als grundlegendes Sakrament die Christinnen und Christen der verschiedenen Konfessionen miteinander verbinde. Aus systematisch-theologischer Perspektive, so der Weihbischof, gebe es weder eine „römisch-katholische“ oder eine „evangelische“ Taufe, vielmehr nur eine Taufe, durch die Menschen in die Gemeinschaft mit Christus und untereinander geführt werden. „Kirchenrechtlich erfolgt die Taufe unbeschadet dieser theologischen Perspektive aber immer auch in eine verfasste Kirche durch einen entsprechenden Eintrag im Kirchenbuch der evangelischen Kirchengemeinde oder der römisch-katholischen Pfarrgemeinde“, erklärt Zimmermann. Auch wenn die eigentliche Taufhandlung allein die Liturgin oder der Liturge der Taufkonfession vollzieht, so können die handelnden Personen beider Konfessionen die Teile des Taufgottesdienstes untereinander aufteilen“, vertieft der Weihbischof.

Ökumenische Zusammenarbeit

In ihrem gemeinsamen Vorwort zur Handreichung danken Landessuperintendent Dietmar Arends für die Lippische Landeskirche, Erzbischof Hans-Josef Becker für das Erzbistum Paderborn, Präses Dr. h. c. Annette Kurschus für die Evangelische Kirche von Westfalen, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck für das Bistum Essen sowie Präses Manfred Rekowski für die Evangelische Kirche im Rheinland in besonderer Weise dafür, dass sich in der ökumenischen Zusammenarbeit der beteiligten Kirchen in den letzten Jahrzehnten auf allen Ebenen, besonders in der Ökumene der Gemeinden, ein vielfach selbstverständliches, geschwisterliches Miteinander entwickelt hat. Erfahrungen mit dem neuen Modell der Taufgottesdienste, so die Kirchenleitungen, sollen in den nächsten drei Jahren zunächst erprobt werden.

Erarbeitet wurde die Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbindenden Familien von den Ökumenereferenten der beteiligten Kirchen. Sie beinhaltet eine theologische Hinführung „Taufe als Eröffnung der Christusgemeinschaft“ mit einer Beschreibung des Prozesses zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe, eine biblische Tauftheologie sowie Informationen zur Säuglingstaufe. Die Handreichung führt in die gemeinsame Feier der Taufe ein und enthält zudem einen Ablauf, der dann entfaltet wird. Liturgische Texte zur Auswahl runden die Information ab. Den Pfarreien im Bistum Essen wird die Handreichung in den nächsten Tagen zugeschickt. Weitere Exemplare können beim Ökumenereferat des Bistums Essen angefordert werden (oekumene@bistum-essen.de).

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
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