von Ulrich Lota

Bistum reagiert auf Berichterstattung über gekündigten Lehrer

Mit viereinhalb Jahren Verspätung hat die Staatsanwaltschaft das Bistum Essen über die Verurteilung eines Lehrers an einem Bischöflichen Gymnasium wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte informiert. Unmittelbar danach hat das Bistum dem Lehrer fristlos gekündigt. Örtliche Medien hatten am Samstag in der Berichterstattung über diesen Fall Zusammenhänge hergestellt, die nicht korrekt sind, kritisiert das Bistum.

Am Samstag, 2. April, haben WAZ und NRZ in ihren Lokalteilen Essen und Duisburg über einen ehemals an einem Bischöflichen Gymnasium in Duisburg tätigen Lehrer berichtet, dem das Bistum Essen als Schulträger Anfang 2021 fristlos gekündigt hatte.

Der Lehrer war bereits 2016 wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte rechtskräftig verurteilt worden. Unmittelbar nach der Verurteilung hätte die zuständige Staatsanwaltschaft die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Schulaufsicht darüber informieren müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. “Ein Versäumnis”, so der zuständige Oberstaatsanwalt Paul Jansen in Bochum gegenüber der WAZ. Erst Ende 2020, viereinhalb Jahre später, hat die Staatsanwaltschaft ihren Fehler eingeräumt und die Bezirksregierung informiert. Unmittelbar danach erhielt auch das Bistum Essen als Schulträger Kenntnis von der Verurteilung und kündigte dem Lehrer fristlos.

Gegen diese Kündigung hat der Lehrer vor dem Arbeitsgericht geklagt. In der ersten Instanz ist seine Klage abgewiesen worden. Dagegen hat er Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren wird nun vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt. Das Urteil steht noch aus.

In der vergangenen Woche hat die Essener WAZ-Redaktion der Pressestelle des Bistums Essen mitgeteilt, dass sie über diesen Rechtsstreit berichten wolle und einen Fragenkatalog übermittelt. Noch am gleichen Tag hat die Pressestelle geantwortet, dass sich das Bistum Essen zu laufenden Gerichtsverfahren grundsätzlich nicht äußere. Ausdrücklich hat der Pressesprecher aber den Vorwurf zurückgewiesen, die Schuldezernentin hätte eine vorzeitige Kündigung verhindert. Dies entspreche nicht den Tatsachen, so die Pressestelle gegenüber der WAZ/NRZ.

Unbeantwortet mussten Fragen des Redakteurs zu möglichen Erkrankungen (z.B. Drogensucht) des Lehrers bleiben. Grundsätzlich ist es aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht möglich, über den Gesundheitszustand von Mitarbeitenden zu informieren.

Dass es innerhalb des Schuldezernates im Bischöflichen Generalvikariat Konflikte gab und gibt, die auch mit Hilfe externer Beraterinnen und Berater bearbeitet werden, hat die Pressestelle gegenüber der WAZ/NRZ durchaus eingeräumt. Auch, dass es im Dezernat verschiedene Stellenwechsel gab, wurde bestätigt. Allerdings seien die Gründe dafür sehr unterschiedlich (interne Stellenwechsel, Vertragsbeendigungen, Wechsel in den Ruhestand) gewesen.

Die Berichte in WAZ und NRZ sind insoweit ärgerlich, weil sie unterschiedliche Sachverhalte in einen Zusammenhang bringen, um damit ganz offensichtlich Aufmerksamkeit erzielen zu wollen.

Aufmachung, Überschriften und Text suggerieren, das Bistum Essen habe „schwere Versäumnisse“ im Umgang mit dem Lehrer begangen und werde seiner Verantwortung als Schulträger nicht gerecht. Tatsächlich lag jedoch ein fehlerhaftes Verhalten der zuständigen Staatsanwaltschaft vor. Unstrittig ist, dass das Bistum Essen im vorliegenden Fall umgehend, umsichtig und umfassend gehandelt hat. Auch das vom Bistum Essen bei der Einstellung des Lehrers eingeholte erweiterte Führungszeugnis wies keine Einträge auf. Ausdrücklich kann festgestellt werden, dass es bislang keine Hinweise dafür gibt, dass sich der Lehrer gegenüber Schülerinnen und Schülern schuldhaft verhalten haben könnte.

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen