von Lisa Mathofer

Bistum Essen veröffentlicht neue Corona-Regelungen für Pfarreien

Eine durchgehende Maskenpflicht in Gottesdiensten sowie in Gebäuden und auf Friedhöfen von Pfarreien im Bistum Essen gilt ab sofort, wenn der Inzidenzwert der entsprechenden Städte oder Kreise über 35 steigt.

Aufgrund der steigenden sogenannten 7-Tages-Inzidenzwerte in allen Kommunen des Ruhrbistums hat das Bistum Essen neue Regelungen zum Umgang mit dem Coronavirus in Kraft gesetzt.

Maskenpflicht bei Gottesdiensten auch am Sitzplatz

Ab einem Inzidenzwert von 35 gilt ab sofort eine Maskenpflicht in Gottesdiensten und in Gebäuden der Pfarreien und Gemeinden im Bistum Essen. Bei Gottesdiensten müssen Masken auch am Sitzplatz getragen werden. Steigt der Inzidenzwert auf über 50, ist Gesang trotz Maske nur noch reduziert möglich. Auch bei Beerdigungen müssen Teilnehmer auf dem Friedhofsgelände und in der Trauerhalle eine Maske tragen. Steigt der Inzidenzwert auf über 50, dürfen nur maximal 25 Menschen an der Beerdigung teilnehmen.

Maximal 20 Teilnehmer in der Jugendarbeit

Auch bei Gruppenstunden der Jugendarbeit müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Pfarreigebäuden eine Maske tragen. Teilnehmen dürfen maximal 20 Personen, unabhängig vom Inzidenzwert.

„Diese Entwicklung kommt nicht völlig überraschend“, so das Bistum. Sie müsse noch einmal alle an die nötige besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erinnern, sei aber kein Grund, den Auftrag an den Menschen im Bistum Essen zu vernachlässigen. „Gerade jetzt ist Kirche und sind die Pfarreien als Orte des Glaubens und der Begegnung besonders wichtig.“

Über die neuen Regelungen werden alle Pfarreien im Bistum Essen informiert.

Für Fragen steht der Corona-Krisenstab zur Verfügung:

Krisenstab Corona-Virus


Pressestelle Bistum Essen

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45127 Essen