von Cordula Spangenberg

NRW-Bistümer legen gemeinsames Präventionskonzept für Alten- und Gesundheitspflege vor

Bei einem Fachtag in Essen forderte Bischof Stephan Ackermann eine „Kultur der Achtsamkeit“ gegenüber schutzbedürftigen Erwachsenen in der Alten- und Gesundheitspflege.

Um Machtmissbrauch in Form sexualisierter Gewalt künftig in der katholischen Kirche und ihren Einrichtungen zu verhindern, haben die fünf Bistümer in Nordrhein-Westfalen ein Präventionskonzept für die Gesundheits- und Altenhilfe aufgelegt. Bei einem Fachtag in Essen würdigte der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann, Beauftragter der Deutschen Bischöfe für Missbrauchsfragen, das konzertierte Vorgehen der NRW-Bistümer und rief auf zu einer „Kultur der Achtsamkeit gegenüber der schutzbedürftigen Personengruppe der Erwachsenen in Behinderten-, Alten- und Gesundheitshilfe sowie Psychiatrie, die wir bislang nicht im Blick hatten“.

Das Präventionskonzept benennt die Schritte, die Einrichtungen der Alten- und Gesundheitspflege bei der Entwicklung eines eigenen Schutzkonzeptes gehen müssen. Dazu gehört nicht nur, die „blinden Flecken“ in der eigenen Einrichtung auszumachen, sondern auch, das Personal mit Bedacht auszuwählen, ein Beschwerdemanagement zu installieren, Führungszeugnisse einzuholen und vor allem die Mitarbeitenden zu sensibilisieren, Nähe und Distanz in der Pflege wahrzunehmen. Denn, so Martina de Maizière, Ausbildungsreferentin für die (Erz-)Bistümer NRW, „bei Übergriffen geht es in der Regel um Machtmissbrauch, der in sexualisierter Gewalt ausgelebt wird“. Für den Ernstfall sollen die Einrichtungen ihren Fachkräften Handlungssicherheit auch in rechtlichen Fragen vermitteln, etwa: Wer entscheidet bei einem Übergriff auf einen mündigen, erwachsenen Menschen, ob der Täter angezeigt werden soll?

Gemeinsam verantwortungsvoll handeln

Das Anliegen stößt nicht in allen Einrichtungen auf Zustimmung. „Wir haben Personalknappheit, müssen viele andere Themen schulen und sind im Übrigen auch nicht zuständig dafür, das Image der Kirche in Fragen des sexuellen Missbrauchs wieder aufzupolieren“, heißt es auf Seiten der Skeptiker. Die Befürworter des Schutzkonzepts erkennen auch in Pflegeeinrichtungen durchaus Möglichkeiten, übergriffig zu werden – etwa allein im Zimmer bei der Pflege oder im Nachtdienst. „Regelmäßige, nachhaltige Präventionsmaßnahmen verschaffen unseren Einrichtungen ein gutes Image“, hieß es beim Fachtag in Essen.

Bischof Ackermann gab dazu zu bedenken, dass die Träger von Alten- und Krankenpflegeeinrichtungen rechtlich selbständig seien und deshalb eigenverantwortlich ein Schutzkonzept für ihre Häuser entwickeln und umsetzen müssten. In den Augen der Öffentlichkeit würden kirchliche Träger aber zunehmend als zusammengehörend wahrgenommen, deshalb sei ein gemeinsames Vorgehen im Sinne einer „Verantwortungsgemeinschaft“ angezeigt.

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