Missbrauch: Ruhrbistum untersuchte über 170 Hinweise

Vor fünf Jahren wurde der Missbrauchsskandal in der katholischen Kirchen öffentlich. Seit dem untersuchte das Bistum Essen rund 170 Hinweise auf sexualisierte Gewalt und schulte über 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im präventiven Umgang mit sexualisierter Gewalt.

Über 2.000 Mitarbeiter nahmen an Präventionsschulungen teil

Seit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche vor fünf Jahren lagen dem Bistum Essen insgesamt 173 Hinweise auf sexualisierter Gewalt vor. Grundlage dafür waren sowohl Hinweise von Opfern wie auch eigene Recherchen. Zudem wurden sämtliche Personalakten lebender Priester durch eine externe Anwaltskanzlei geprüft. Die Vorwürfe reichen bis zum Beginn der 1950-er Jahre zurück, viele der Beschuldigten sind bereits verstorben, einige konnten namentlich nicht ermittelt werden.

Diese Hinweise betreffen Priester, Diakone, Ordensangehörige sowie haupt- und ehrenamtlich tätige Mitarbeiter. Von den 56 beschuldigten Priestern sind 41 verstorben. Unter den 28 beschuldigten Ordensangehörigen sind 12 Ordenspriester (davon acht verstorben) und 16 Ordensschwestern (davon 11 verstorben). 12 Priester wurden strafrechtlich verfolgt, 7 von ihnen auch verurteilt. 8 Priester wurden auch kirchenrechtlich verurteilt, 7 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Von insgesamt 75 Anträgen auf Anerkennung des Leids wurden 72 bewilligt. Auf drei Opfer ist das Bistum Essen von sich aus zugegangen, einen Antrag zu stellen. Acht Personen wurden zudem die Therapiekosten erstattet. Die Gesamtsumme der Zahlungen an die Opfer beläuft sich im Ruhrbistum auf rund 300.000 Euro. Dieses Geld stammt nicht aus Kirchensteuermitteln.

Mit der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum Essen ging auch der Aufbau der Präventionsarbeit einher. Neben der Einrichtung einer eigenen Präventionsstelle unter Leitung von Dr. Andrea Redeker wurden umfangreiche Fort- und Weiterbildungen – zum Teil verpflichtend – angeboten. Über 2.000 Priester sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahmen bislang an den Schulungsmaßnahmen teil. Außerdem sind alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verpflichtet.

Jeder katholische Rechtsträger muss ein eigenes Schutzkonzept entwickeln, in dem unter anderem die Aus- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Tätigen, die Benennung von Präventionsfachkräften und die Entwicklung von Verhaltensregeln festgelegt sind. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zudem verpflichtet, jeden Verdachtsfall umgehend zu melden. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Die Verfahrensordnung zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker, Ordensmitglieder, Mitarbeitende und Ehrenamtliche im pastoralen oder kirchlichen Dienst des Bistums Essen sowie die Präventionsordnung sind im Internet unter www.praevention.bistum-essen.de zu finden.(ul)


Pressestelle Bistum Essen

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