Erklärung des Bistums Essen zum Fall des Priesters H.

Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck hat den Priester H. in den Ruhestand versetzt. Diesem wurde jetzt auch die Ausübung der priesterlichen Dienste in der Erzdiözese München und Freising untersagt. Bischof Overbeck wird als zuständiger Ortsordinarius die nächsten Schritte veranlassen.

Arbeitsstab überprüft auch weiter zurückliegende Missbrauchsfälle

Schon vor Bekanntwerden des Falles des Priesters H. hat Ruhrbischof Dr. Franz-Josef Overbeck den Arbeitsstab „Sexueller Missbrauch“ des Bistums Essen beauftragt, auch die weiter zurückliegenden Fälle sexuellen Missbrauchs im Ruhrbistum gründlich zu prüfen. Der Fall des Priesters H. stellt sich danach wie folgt dar:

Auf Bitten des Bistums Essen hatte das Erzbistum München und Freising Kaplan H. im Januar 1980  aufgenommen, damit er in München eine entsprechende Therapie antreten konnte. H. war von drei Elternpaaren aus einer Essener Pfarrgemeinde beschuldigt worden,  sexuelle Beziehungen zu ihren Kindern gehabt zu haben. Im September 1979 hatten sich die Eltern deshalb an den zuständigen Pfarrer der Gemeinde gewandt. Nach ihren Berichten hatte H. im Februar  1979 die Jungen sexuell missbraucht. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wurden von H. nicht bestritten.  

Der Pfarrer der Gemeinde  nahm den Sachverhalt auf und leitete ihn an den Generalvikar des Bistums Essen, Prälat Joseph Krautscheidt, weiter. Dem damaligen Protokoll ist zu entnehmen, dass die Eltern mit Rücksicht auf ihre Kinder "unter den augenblicklichen Umständen auf eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft verzichten" wollten. Daraufhin verzichtete auch das Bistum Essen auf eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Den Eltern wurde versichert, dass Kaplan H. vom Bistum sofort aus dem Dienst der Pfarrei herausgenommen wird. Das ist auch geschehen. Hinweise darauf, dass H. möglicherweise auch weitere Kinder in der Gemeinde missbraucht haben könnte, gab es damals nicht.

Das Bistum Essen hoffte, dass die gravierenden Störungen bei H. durch eine Therapie  beseitigt würden. Zugleich waren die damals Verantwortlichen der Ansicht, dass eine größtmögliche Distanz zwischen Opfern und Täter die beste Lösung sei, vor allem in Hinblick auf die Opfer und deren Familien. Deshalb waren die Verantwortlichen im Bistum Essen dem Erzbistum München und Freising für die Aufnahme von H. dankbar, um diesem die Teilnahme an der Therapie zu ermöglichen. 

Im Dezember 1984 wurde das Bistum Essen vom damaligen Generalvikar des Erzbistums München und Freising, Gerhard Gruber, davon in Kenntnis gesetzt, dass die Polizei gegen H. wegen des Verdachts eines sexuellen Missbrauchs Minderjähriger Ermittlungen aufgenommen habe und H. deshalb von seinem Dienst entpflichtet worden sei.

Im Juni 1986 wurde Kaplan H. vom Amtsgericht Ebersberg wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Mark verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Der Verurteilte wurde angewiesen, sich in eine Psychotherapie zu begeben.

Zugleich bot Generalvikar Gerhard Gruber den Verantwortlichen im Bistum Essen an, dass H. im Erzbistum München und Freising verbleiben könne. Über seinen weiteren Einsatz als Priester wurde das Bistum Essen informiert.  

Ab November 1986 bis Oktober 1987 wurde H. als Kurat in einem Altenheim eingesetzt. Abschließend war er bis September 2008 in Garching/Alz in einer Gemeinde tätig, zunächst als Kurat, später als Pfarradministrator. Für den erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge waren offenbar die relativ milde Strafe des Amtsgerichts Ebersberg und die Ausführungen des behandelnden Psychologen ausschlaggebend.

Seit dem Gerichtsurteil im Jahr 1986 hat weder das Erzbischöfliche Ordinariat München noch das Bistum Essen weitere Hinweise auf mögliche Straftaten von H. erhalten.

Am 6. Mai 2008 wurde H. von seinen Aufgaben als Pfarradministrator in Garching entpflichtet und ab Oktober 2008 als Kur- und Tourismusseelsorger eingesetzt. Ihm wurde zur Auflage gemacht, dass er keine Kinder-, Jugend- und Ministrantenarbeit mehr machen dürfe. Ein auf Wunsch des neuen Erzbischofs Reinhard Marx erstelltes forensisches Gutachten rechtfertigte aus Sicht des Ordinariats nicht den Verbleib von H. in der Pfarrseelsorge.

Am 11. März 2010 hat Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck H. mit sofortiger Wirkung in den Ruhestand versetzt. Nachdem H. durch ein Dekret vom 15. März 2010 von Erzbischof Dr. Reinhard Marx die Ausübung der priesterlichen Dienste in der Erzdiözese München und Freising untersagt wurde, wird Bischof Dr. Overbeck als zuständiger Ortsordinarius die weiteren nötigen Klärungen herbeiführen und die nächsten Schritte veranlassen.

Pressestelle Bistum Essen

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