von Thomas Rünker

Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum Essen

Die Missbrauchsbeauftragte des Ruhrbistums erwartet, dass sich auch in den kommenden Jahren Betroffene von lange zurückliegenden Missbrauchsfällen an sie wenden werden. 2018 meldeten sich zwölf Betroffene bei ihr.

Aktueller Hinweis:

Die sozialwisschenschaftliche Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Essen ist am 14. Februar 2023 veröffentlicht worden.

Alle zentralen Ergebnisse zur weiterführenden Studie finden Sie hier

Ein knappes halbes Jahr nach Veröffentlichung der MHG-Studie zur sexualisierten Gewalt in der katholischen Kirche diskutieren die katholischen Bischöfe bei ihrer Vollversammlung in Lingen in dieser Woche einmal mehr über die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle. Im Interview berichtet die Missbrauchsbeauftragte des Bistums Essen, Angelika von Schenk-Wilms, über ihre Arbeit – und über die Statistik des vergangenen Jahres.

Frau von Schenk-Wilms, hat sich seit Veröffentlichung der MHG-Studie für sie als Missbrauchsbeauftragte im Ruhrbistum etwas verändert?

Angelika von Schenk-Wilms: Zunächst haben sich bei uns wieder vermehrt Betroffene gemeldet. Diese Erfahrung haben wir auch in der Vergangenheit gemacht: Viele Betroffene fühlen sich erst durch eine breite öffentliche Diskussion über das Thema Kirche und sexueller Missbrauch motiviert, sich – in der Regel Jahrzehnte nach der Tat – einem Menschen zu öffnen und dann mit mir oder meinem Stellvertreter ein Gespräch zu führen.

Gab es dann im vergangenen Jahr deutlich mehr Fälle, die Sie als Missbrauchsbeauftragte zu bearbeiten hatten?

Angelika von Schenk-Wilms: Nein, das bewegt sich im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Zwölf Betroffene haben sich im Jahr 2018 direkt an uns gewandt. Gegen einen Priester wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet und ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet.

Zu den zwölf direkten Meldungen kamen 2018 weitere Fälle, mit denen ich als Missbrauchsbeauftragte zu tun hatte, zum Beispiel Anfragen von anderen katholischen Rechtsträgern, Fälle, die wir an andere Bistümer weitergeleitet haben, oder ungenaue Meldungen, bei denen es keine Rückmeldung gab. Insgesamt hatten wir 2018 so mit 29 Meldungen zu tun.

Warum wurde nur eine einzige Strafanzeige gestellt?

Angelika von Schenk-Wilms: Die Strafanzeige betrifft einen noch lebenden Priester, alle anderen beschuldigten Personen sind verstorben.

Wenn die Taten sehr lange zurück liegen, wünschen die Betroffenen oft keine Anzeige, denn sie fürchten sich vor der Mitteilung durch die Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren auf Grund von Verjährung eingestellt worden sei. Für Betroffene wirkt diese Mitteilung wie eine Entwertung ihres Leids, als werde nicht anerkannt, dass die Taten tatsächlich geschehen sind. Die Oberstaatsanwältin, mit der wir aktuell noch einmal die Regeln unserer Verfahrensordnung diskutiert haben, hat uns diesbezüglich bestätigt, dass Fälle vor 1980 in der Regel verjährt sind.

Betroffenen, die einen Beschuldigten anzeigen möchten, bieten wir die Unterstützung einer pensionierten Kriminalkommissarin an. Dank ihrer jahrelangen Erfahrung in Sexualdelikten kann sie die Betroffenen auf einzelne Verfahrensschritte, vor allem aber auch auf die notwendigerweise oft sehr intimen Fragen der Ermittler vorbereiten. Aber auch generell gibt es von staatlicher Seite eine psychosoziale Unterstützung für Betroffene bei Strafverfahren.

Die Bischöfe werden auf ihrer Vollversammlung auch über die finanziellen Leistungen in Anerkennung des Leids diskutieren. Welche Erfahrungen machen Sie bei diesem Thema?

Angelika von Schenk-Wilms: Im vergangenen Jahr haben wir an vier Betroffene insgesamt 21.000 Euro an Leistungen in Anerkennung des Leids gezahlt. Über zwei weitere Anträge wird noch entschieden. Seit dem Jahr 2010 wurden im Bistum Essen damit insgesamt 534.000 Euro an 97 Betroffene ausgezahlt – davon hat das Bistum 355.400 Euro übernommen und die Orden 178.600 Euro. Zusätzlich hat das Bistum seit 2003 für neun Betroffene Therapiekosten in Höhe von gut 37.000 Euro gezahlt.

In meinen Gesprächen mit Betroffenen spielt Geld jedoch meistens nur eine untergeordnete Rolle. Wie die MHG-Studie beschreibt, ist es auch nach meiner Erfahrung für die meisten Betroffenen am wichtigsten, dass sie endlich einmal über ihr Leid sprechen können – und dafür bei uns offene und die Betroffenen ernst nehmende Zuhörer finden.

Welche Perspektiven sehen Sie für Ihre Arbeit?

Angelika von Schenk-Wilms: Ich glaube, dass wir auch in den kommenden Jahren weiter mit Fällen konfrontiert sein werden, die viele Jahre und Jahrzehnte zurück liegen. Dies gilt auch für Taten in Kinderheimen mit kirchlicher Trägerschaft, die im vergangenen Jahr ein Schwerpunkt meiner Arbeit waren. Trotz der breiten öffentlichen Diskussion über das Missbrauchsthema sind die Taten für viele Betroffene so belastet mit Scham- und Schuldgefühlen, dass sich die allermeisten erst nach sehr langer Zeit mit diesen schrecklichen Erfahrungen an uns oder an andere Stellen wenden.

Zugleich bin ich froh, dass das Bistum Essen mit seiner Verfahrensordnung ein verbindliches Gesetz zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch gegeben hat. Zusammen mit dem neu installierten Fallmanagement gibt diese Ordnung eine große Klarheit und Sicherheit im Verfahren.

Hintergrund: Prävention und Aufklärung im Bistum Essen

Die frühere stellvertretende Leiterin der Essener BMV-Schule, Angelika von Schenk-Wilms, ist seit 2015 die ehrenamtliche Missbrauchsbeauftragte im Bistum Essen. Mit Karl Sarholz steht ihr zum einen ein männlicher Stellvertreter zu Seite, zum anderen können die beiden Ansprechpersonen auf einen breit aufgestellten Beraterstab zurückgreifen, der das Bistum beim Thema sexualisierte Gewalt in strategischen Fragen, aber auch bei der operativen Aufarbeitung von Fällen unterstützt.

Nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche im Jahr 2010 gilt in den NRW-Bistümern seit 2011 eine „Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“. Im Bistum Essen werden seither alle Mitarbeitenden regelmäßig zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt geschult. Bereits im Jahr 2012 – zwei Jahre vor Start der MHG-Studie der Deutschen Bischofskonferenz – übergab das Bistum Essen 1.549 Personalakten von Priestern und Diakonen zu einer umfangreichen juristischen Überprüfung an die Kölner Rechtsanwaltskanzlei axis. In deren Abschlusserklärung im November 2017 heißt es: „Wir haben aufgrund unserer mehrjährigen Prüfung und vielfältigen Besprechungen den festen Eindruck gewonnen, dass das Bistum Essen sehr intensiv eine vollständige Aufklärung aller möglichen Missbrauchsfälle verfolgt hat.“

Pressestelle Bistum Essen

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