Räte im Bistum Essen

Die gesellschaftspolitischen Räte und Räte im Bistum Essen stehen dem Bischof und dem Bischöflichen Generalvikariat in den jeweiligen Fachthemen beratend zur Seite.

Gesellschaftspolitische Räte des Bischofs

Der Rat für Ökologie und Nachhaltigkeit im Bistum Essen hat sich im September 2021 konstituiert. Sein Anliegen ist es, den Bischof in Klima- und Umweltfragen zu beraten, auf Tagungen aktuelle Probleme des Klimawandels zu diskutieren, wegweisende Impulse im Umgang mit den sozial-ökologischen Herausforderungen - auch im Bistum Essen - zu geben und so einen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung zu leisten.

Der Rat für Gesundheit und Medizinethik versteht sich als Beratungsgremium für den Bischof von Essen in gesundheits-, pflegepolitischen aber auch medizinethischen Fragestellungen. Auch er bringt sich mit seinen Vertretern aktiv in den gesellschaftspolitischen Prozess mit ein. So beschäftigt er sich u.a. im Schwerpunkt mit der immer drängender werdenden Problematik der voranschreitenden Alterung der Gesellschaft und anderen damit einhergehenden Fragestellungen.

Der Rat für Wirtschaft und Soziales diskutiert wirtschafts- und sozialpolitische Fragestellungen, berät in diesem Kontext den Bischof von Essen und begleitet aktiv den gesellschaftspolitischen Prozess im Ruhrbistum. Konkrete ökonomische Fragestellungen und Probleme spielen dabei genauso eine Rolle wie allgemeine Erörterungen, die sich aus dem Sachzusammenhang der katholischen Soziallehre ergeben.

Der im Jahr 2019 neu geschaffene Rat für Bildung hat das Ziel, verschiedene Akteure aus dem Aus- und Fortbildungsbereich zusammenzuführen. Bildung ist ein entscheidender Faktor für die Ruhrgebiets-Entwicklung. Deshalb wollen die Ratsmitglieder aus den verschiedensten Bildungsbereichen gemeinsam neue Perspektiven für die Bildung im Ruhrgebiet diskutieren und entwickeln.

Räte im Bistum Essen

Der Priesterrat ist ein vom allgemeinen Kirchenrecht vorgeschriebenes Beratungsgremium des Bischofs. Im Bistum Essen besteht der Priesterrat aus insgesamt 21 Mitgliedern. Zehn Mitglieder werden von den Priestern des Bistums gewählt. Die beiden Weihbischöfe, der Generalvikar, der Leiter des Dezernates für das pastorale Personal und des Dezernates Pastoral im Bischöflichen Generalvikariat sind geborene Mitglieder des Priesterrates. Der Bischof kann bis zu sechs Mitglieder berufen. Die im Bistum vertretenen männlichen Ordensgemeinschaften benennen ein Mitglied. Ein Priester nimmt als (nicht stimmberechtigter) Geschäftsführer des Rates an Beratungen teil und die Geschäftsführung wahr. Das Gremium berät den Bischof in bestimmten Fragen zum Beispiel zu Priesterausbildung und -weiterbildung, zu pastoraler Planung und in Fragen der persönlichen und sozialen Vertretung der Priester und trifft sich mindestens drei- bis viermal im Jahr.

Der Diözesanrat der katholischen Frauen und Männer im Bistum Essen ist der Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern der Pfarrgemeinderäte, der Stadt- und Kreiskatholikenräte und der katholischen Jugend- und Erwachsenenverbände. Er ist das oberste Laiengremium eines Bistums. Seine Aufgabe ist es, das Apostolat der Laien zu fördern, Anliegen der katholischen Menschen in Kirche und Gesellschaft öffentlich zu vertreten, zu Fragen des öffentlichen und kirchlichen Lebens Stellung zu nehmen und den Bischof und die Bistumsverwaltung in diesen Fragen zu beraten. Vertreterinnen und Vertreter des Diözesanrates werden in das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) entsandt.

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Seit dem 4. Juli 2005 gibt es auch im Bistum Essen einen Ordensrat. Darin haben sich die Orden, Säkularinstitute und Gesellschaften des Apostolischen Lebens, die Mitglied der “Arbeitsgemeinschaft der Ordensfrauen im Bistum Essen” (AGOF) und der “Interessenvertretung der Männerorden im Bistum Essen” (IGMO) sind, zusammengeschlossen. Sie wollen damit vermehrt Kontakte untereinander pflegen, einander helfen und sich gegenseitig in ihrem Glaubensleben und ihrer Berufung stärken und weiterhin mit dem Bistum Essen zusammen wirken. In einer jährlichen Diözesanversammlung werden unter anderem der Vorstand gewählt sowie konkrete Aufgaben des Ordensrates beraten und festgelegt.

Jeder Orden, jedes Säkularinstitut und jede Gesellschaft des Apostolischen Lebens mit Mitgliedern im Bistum Essen kann dem Ordensrat beitreten.

Der Rat der Religionslehrerinnen und Religionslehrer, errichtet durch Dekret des Bischofs von Essen zum 01.03.2012, besteht aus 15 Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die aus allen Schulformen und aus den Berufsverbänden der katholischen Lehrkräfte stammen. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 6 Jahre.

Der Rat hat die Aufgabe, den Bischof von Essen in seiner Verantwortung für die theologische und pädagogische Qualität des Religionsunterrichts zu unterstützen, ihn über Entwicklungen in den Schulen und im Religionsunterricht zu informieren und Vorschläge für einen zeitgemäßen Religionsunterricht zu unterbreiten.

Der Rat der Religionslehrerinnen und Religionslehrer tagt mindestens zwei Mal im Kalenderjahr, davon mindestens einmal mit dem Bischof. Der Rat wird durch eine Sprecherin / einen Sprecher und eine Stellvertretung repräsentiert.

Die Geschäftsführung des Rates obliegt dem Dezernat Schule und Hochschule.

Ansprechpartner

Bischöfliches Generalvikariat

Zwölfling 16
45127 Essen

Ansprechpartner

Katholische Akademie "Die Wolfsburg"

Falkenweg 6
45478 Mülheim an der Ruhr