von Thomas Rünker

Mehrwertsteuer: „Kein Grund, sich zurückzulehnen“

Wegen der Corona-Pandemie haben die Pfarreien nun zwei Jahre mehr Zeit sich auf die Mehrwertsteuer-Pflicht vorzubereiten. Das entsprechende Gesetz tritt nun erst Anfang 2023 in Kraft. Jetzt gelte es, die gewonnene Zeit zu nutzen, um noch besser vorbereitet zu sein, betont Steuerreferent Björn Philipps.

Wenn Kirchengemeinden Bratwürste beim Pfarrfest oder Kuchen beim Adventsbasar verkaufen, müssen sie auf diese Produkte künftig Mehrwertsteuer erheben und diese an den Staat abführen. Dies sorgt seit Monaten für einen gewissen Unmut in den Pfarreien – und für einen immensen Verwaltungsaufwand für Haupt- und Ehrenamtliche. Zumindest für die Verwaltungsleiter und Kirchenvorstände vor Ort sowie die Steuer-Fachleute im Bistum und im Dienstleistungsverbund für die Pfarreien haben Bundestag und Bundesrat nun eine kleine Erleichterung beschlossen: Angesichts der Corona-Pandemie gelten die neuen Steuerregeln nicht schon ab Januar, sondern erst ab Anfang 2023. „Das bedeutet für uns zwei Jahre mehr Zeit, um die Prozesse im Bistum und in allen 42 Kirchengemeinden optimal einzurichten und überprüfen zu können“, sagt Bistums-Steuerreferent Björn Philipps. Keinesfalls bedeute die nun gewonnene Zeit, „sich nun irgendwie zurücklehnen zu können“, betont Philipps, „dafür gibt es in allen Bereichen noch viel zu viel zu tun“.

Steueranalysen in den Pfarreien mussten coronabedingt verschoben werden

Rund 300.00 Euro investiert das Bistum, damit eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für alle Pfarreien zwischen Duisburg und dem Märkischen Sauerland individuelle Steueranalysen erstellt. Aktuell terminiert Ulrich Fischer, Chef des Dienstleistungsverbunds der Pfarrgemeinden, die Abschlussgespräche für diese Steueranalysen, die coronabedingt von März auf nach den Sommerferien verschoben werden mussten. „Diese Analysen sind die Basis dafür, dass jede Kirchengemeinde künftig alle Geschäfte steuerlich korrekt abrechnen kann“, erläutert Philipps.

Wie sehr die nun gewonnenen Zeit gerade den Kirchengemeinden hilft, macht der Steuerfachmann an einem Beispiel deutlich: „In jeder Pfarrei gibt es Kassen, die bislang meist bar geführt wurden und von denen dem Verwaltungsleiter oft nur einmal jährlich der jeweilige Kassenstand mitgeteilt wurde.“ Künftig muss – zum Beispiel bei Basaren oder Seniorencafés – jede Veränderung im Kassenbestand zeitnah gebucht werden, um gegebenenfalls auch unterjährig Steuern abzuführen. „Jetzt können wir diese Buchungswege in den Pfarreien einrichten und zwei Jahre lang ausprobieren, ohne dass jemand die Sorge haben muss, bei einem Fehler gleich belangt zu werden“, so Philipps. Dies sei gerade im Interesse der ehrenamtlichen Kirchenvorstände, die im Zweifel auch für Steuervergehen in der Kirchengemeinde hafteten.

Abteilung: Steuern

Björn Philipps

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