Der Fürstbischof

Ein »gefürsteter Bischof« war jener, der in Personalunion Leiter eines Bistums und zugleich Landesherr über ein Territorium war. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurde diese Regelung mit der Säkularisation 1803 obsolet. In Montenegro überdauerte sie bis 1918. Eingeführt worden war die Erhebung der Bischöfe in den Rang von Reichsfürsten durch die Politik der deutschen Könige im Frühmittelalter, die auf diese Weise den Erbgang und Einfluss von Adelsfamilien minimierten. Die bedeutendsten drei geistlichen Fürsten in Mainz, Köln und Trier wurden 1356 durch die Goldene Bulle neben den vier weltlichen Kurfürsten zu geistlichen Kurfürsten erhoben und nahmen so an der Kaiserwahl teil.