von Cordula Spangenberg

„Think big“: Am 6. und 7. November werden Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände gewählt

Der Pfarrgemeinderat behält den Überblick und unterstützt die Teams vor Ort

Am 6. und 7. November werden im Bistum Essen die Pfarrgemeinderäte und Teile der Kirchenvorstände gewählt. In den Pfarreien und Gemeinden gibt es künftig verbesserte Möglichkeiten, in altbewährten und neuen Teams vor Ort etwas auf die Beine zu stellen. Dafür sorgt die neue Satzung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen. Das Gremium der Pfarrgemeinderäte stellt sich komplett neu zur Wahl. Bei den Kirchenvorständen wird jeweils die Hälfte der Plätze neu besetzt, weil wegen der hohen Verantwortung für die Finanzen der Pfarrei eine Kontinuität der Arbeit gewahrt werden muss.

Ein kleineres PGR-Gremium hält künftig den Überblick

Den 41 übergeordneten Pfarreien und ihren insgesamt 169 Kirchengemeinden ist es künftig freigestellt, ob sie ihren Pfarrgemeinderat (PGR) mit Mitgliedern aus jeder Gemeinde paritätisch besetzen, oder ob ein Gesamtrat für die Pfarrei gebildet wird. Auf jeden Fall hängt die Zahl der zu wählenden Gremienmitglieder nicht mehr von der Größe einer Gemeinde ab, da es zuletzt schwierig wurde, genügend Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Gremienamt zu finden. „Aufgabe des PGR ist es, den Überblick über alle Aktionen in der Pfarrei zu halten und dafür zu sorgen, dass die Pfarrei ihre im Pfarreientwicklungsprozess (PEP) selbstgesteckten Ziele nicht aus den Augen verliert“, erklärt Anja Petrick, Referentin für pastorale Verantwortungsgremien im Bischöflichen Generalvikariat.

Mitverantwortung der Ehrenamtlichen wird groß geschrieben

Mitverantwortung der Ehrenamtlichen wird im neuen PGR groß geschrieben – entsprechend werden neben dem Pfarrer nur noch zwei hauptamtliche Mitglieder aus dem Kreis des Pastoralteams in das Gremium entsandt. Weil PGR-Sitzungen öffentlich sind, können alle Interessenten teilnehmen.

Eine wichtige Aufgabe des künftigen PGR wird sein, die Gemeindemitglieder in ihrem Engagement zu begleiten. „Die Satzung sieht vor, dass sich sogenannte Teams in pastoralen Handlungsfeldern bilden“, sagt Petrick. Vereinfacht: Teams mit guten bewährten oder kreativen neuen Ideen sollten auf einer vorbereiteten Vorlage ein paar Leitlinien für ihren Einsatz festlegen und werden dann vom PGR gefördert und bestätigt. Die 20-jährige Handarbeitsgruppe, der erprobte Ökumene-Ausschuss, ein neues Flashmob-Team, das sich vielleicht nur zweimal trifft, oder eine Gruppe, die die „Gabenzaun-Idee“ aus der Pandemiezeit weiterentwickelt: „Vieles ist möglich. Think big!“, sagt Petrick. 

Der PGR hat den Pfarreientwicklungsprozess im Blick  

Die Beauftragung der Teams durch den PGR sichert auf der einen Seite, dass die PEP-Ziele strukturiert umgesetzt werden und man sich nicht verzettelt: Welche Zielgruppen wollen wir besonders ansprechen? Welche Aufgaben überlassen wir der Nachbarpfarrei, den ökumenischen Partnern oder der Kommune? Auf der anderen Seite kann der PGR dafür sorgen, dass die Pfarrei-Teams bei Problemen nicht im Regen stehen und bei Bedarf eine gute Qualifizierung für ihr Ehrenamt bekommen.

„Die große Vielfalt engagierter Menschen, der Gruppen und Einrichtungen ist der Kern unseres kirchlichen Lebens in den Pfarreien“, sagt Michael Dörnemann, Leiter des Pastoraldezernats, zur neuen Ausrichtung des PGR. Neben einer bistumsweit einheitlichen, demokratisch gestalteten Gremien-Struktur mit direkt gewählten Pfarrgemeinderäten gebe es durch die neuen Teams eine große Flexibilität für ein gutes Miteinander zwischen ehrenamtlich und hauptberuflich Engagierten. „Wer sich engagiert, soll auch mitgestalten können“, so Dörnemann.

Die Arbeitshilfe „Kirche wählen“ ist online abrufbar. Darin können die wahlberechtigten Pfarreimitglieder nachverfolgen, welche Arbeitsschritte die derzeitigen Gremien zur Vorbereitung der Wahl bislang absolviert haben, und wie das Prozedere nach der Wahl weitergeht. Alle Infos rund um die Wahlen im Bistum Essen gibt es hier.

Pressestelle Bistum Essen

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