von Ulrich Lota

Bistum Essen setzt Steuerprojekt in Kirchengemeinden fort

Eine Abgabe von berichtigten Steuererklärungen und die zugehörige Nachzahlung für vergangene Jahre sind inzwischen auch von den Kirchengemeinden erfolgt.

Nach der bischöflichen Verwaltung bereitet das Bistum Essen derzeit auch die Kirchengemeinden auf die Anfang 2023 in Kraft tretenden Neuregelungen im Umsatzsteuergesetz vor. Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte das Ruhrbistum in diesem selbst angestoßenen Steuerprojekt festgestellt, dass für die bischöfliche Verwaltung in den zurückliegenden Jahren Steuererklärungen fehlerhaft waren und berichtigt werden mussten. 

Auf Basis dieser Erfahrungen hat das Bistum im Zuge der weiteren gründlichen Vorbereitung auf die steuerlichen Änderungen nun auch die Kirchengemeinden und Gemeindeverbände daraufhin überprüfen lassen, ob womöglich auch dort in der Vergangenheit steuerlich relevante Sachverhalte nicht erkannt oder nicht vollständig berücksichtigt wurden. So wurden insbesondere (Fremd-)Leistungen der Friedhofsgärtnereien oder Steinmetze nicht – wie erforderlich – in Rechnungen gesondert ausgewiesen und versteuert. „Damit sind jährlich pro betroffener Kirchengemeinde und Steuerart durchschnittlich Steuern im vierstelligen Bereich falsch deklariert worden“, so Claas-Tido Risse, Partner der beauftragten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbB. Von den betroffenen Kirchengemeinden wurden Anfang der Woche die seit 2008 fehlerhaft abgegebenen Steuererklärungen berichtigt und Nachzahlungen in Höhe von insgesamt 5,8 Millionen Euro an die Finanzverwaltung geleistet. Die Nachzahlungshöhe basiert zudem auf teilweise sehr konservativen Annahmen bei Einzelsachverhalten und beinhaltet bereits Zinsen und Sicherungszuschläge.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Bistum Essen ein Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht, um künftig alle steuerlichen Sachverhalte rechtzeitig erkennen und bearbeiten zu können, damit sich solche Fehler nicht wiederholen. Hierzu zählt neben der fachlichen Verstärkung im Bereich Steuern die Anpassung von Strukturen und Prozessen, die Sensibilisierung und Schulung von Beschäftigten sowohl innerhalb der bischöflichen Verwaltung als auch in den Kirchengemeinden. Zudem wird im Bistum Essen derzeit ein Tax Compliance Management System eingeführt.

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