von Thomas Rünker

Gemeinsamer Rat im Bistum Essen hat Arbeit aufgenommen

19 stimmberechtigte Mitglieder gehören dem neuen Gremium an, das Bischof Franz-Josef Overbeck eingesetzt hat, um die synodalen Strukturen in seinem Bistum zu stärken. Hinzu kommen der Bischof als Vorsitzender und weitere sieben Personen aus der Bistumsleitung, die dem Rat ohne Stimmrecht angehören. Am Samstag hat sich das Gremium in Essen konstituiert – und sich für ein ungewöhnliches Abstimmungsverfahren entschieden.

Gemeinsamer Rat stärkt synodale Strukturen im Bistum Essen.

Mitglieder stimmen im Konsent-Verfahren ab

Fokus auf bistumsweit relevante Themen wie die kirchliche und kulturelle Entwicklung.

Bei einem ersten Treffen hat am Samstag, 13. April, der Gemeinsame Rat im Bistum Essen seine Arbeit aufgenommen. „Dieses neue Gremium ist ein wichtiger Schritt, mehr Beteiligung an Beratungs- und Entscheidungsprozessen in unserem Bistum zu ermöglichen und so die synodalen Strukturen in unserer Kirche zu stärken“, sagte Bischof Franz-Josef Overbeck bei der konstituierenden Sitzung des Rates in Essen. Sowohl der Reformprozess Synodaler Weg für die Kirche in Deutschland als auch Papst Franziskus mit Blick auf die Weltkirche hätten zuletzt immer wieder die Bedeutung solcher synodalen Strukturen für die Kirche betont.

Während der Bischof als Vorsitzender und die anderen sieben Mitglieder der Bistumsleitung dem Gemeinsamen Rat ohne Stimmrecht angehören, umfasst das Gremium zum Start 19 Mitglieder mit Stimmrecht. Diese sieben Frauen und zwölf Männer vertreten die verschiedensten Gruppen, Bereiche und Regionen des Bistums Essen, sind ehrenamtlich oder hauptberuflich mit der Kirche verbunden, Priester, Diakon oder Laie, jünger oder schon mit reichlich Lebenserfahrung ausgestattet. Sie sollen „Fragen von bistumsweiter Bedeutung der Kirchen- und Kulturentwicklung im Bistum Essen“ beraten und mit ihren Voten Bischof Overbeck in der Leitung des Bistums unterstützen.

Jedes Rats-Mitglied kann bistumsweit relevante Themen zur Beratung vorschlagen

Das Konsent-Prinzip bei Abstimmungen

Die Arbeitsweise des Gemeinsamen Rates im Bistum Essen ist geistlich geprägt und orientiert sich an den Prinzipien der Soziokratie. Dazu wird das Konsent-Verfahren angewendet, bei dem bewusst gefragt wird, ob jemand einen Einwand gegen den Vorschlag hat und ihn deshalb „aktiv“ ablehnt. Während bei klassischen Abstimmungen die Suche nach einem alle zufrieden stellenden Kompromiss Sitzungen in die Länge ziehen kann, wird beim Konsent-Verfahren nach einer möglichen begründeten Ablehnung gefragt.

Jedes Mitglied kann einzelne Themen zur Beratung im Gemeinsamen Rat vorschlagen. Dass davon reichlich vorhanden sind, geht schon aus der Tagesordnung für die konstituierende Sitzung hervor, die beispielhaft auf den in Oberhausen angelaufenen Prozess „Christlich leben. Mittendrin“ verweist, bei dem es um eine neue Ausrichtung der Kirche in den Städten und Kreisen geht, aber auch auf die neuen Leitungsmodelle im Bistum Essen, die Weiterentwicklung des Synodalen Wegs in Deutschland, des Zukunftsbilds im Bistum Essen, des Gesprächsprozesses der Pastoralen Dienste und des Themenfelds Intervention, Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt. Alle Fragen von bistumsweiter Relevanz können im Gemeinsamen Rat diskutiert und dem Bischof Empfehlungen geben werden, über die im Konsent-Verfahren abgestimmt wird.

Konsent-Abstimmungsverfahren nimmt vor allem begründete Einwände in den Blick

Der Gemeinsame Rat und das Kirchenrecht

„Der Gemeinsame Rat dient dazu, dem Prinzip der Synodalität (LG 32 i.V. mit can. 394 § 1 CIC) in einer gemeinsamen Kultur der Beratung und Teilhabe im Bistum Essen Gestalt und Wirksamkeit zu verleihen. Rechtliche Grundlage des Gemeinsamen Rates im Bistum Essen sind can. 511 – 514 CIC.“ Demnach entspricht das neue Gremium den Vorgaben des Codex zum Diözesanpastoralrat, den es im Bistum Essen bislang nicht gab. „Der Gemeinsame Rat trägt eine besondere Verantwortung und Mitsorge dafür, dass Synodalität als konstitutive Dimension der Kirche auf allen Ebenen des kirchlichen Beratens, Handelns und Entscheidens weiter eingeübt und entwickelt wird“, heißt es in der Satzung weiter.

Beschlossen wurde am Samstag die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Rates, die selbst für erfahrene Mitglieder katholischer Gremien mit einer bemerkenswerten Neuerung aufwartete: Abgestimmt wird künftig nicht nach dem bislang üblichen Mehrheits-Prinzip, sondern nach dem sogenannten Konsent-Verfahren. Anstatt die „Ja“-Stimmen zu zählen und gegebenenfalls so lange zu diskutieren, bis alle zufrieden sind, wird beim Konsent-Verfahren gefragt, ob es schwerwiegende Einwände gegen einen Vorschlag hat.

Am 9. November wird sich der Gemeinsame Rat zu seiner nächsten Sitzung treffen. Bis dahin werden die Mitglieder in ihren Gruppen und Organisationen sicherlich über das neue Gremium berichten und sich über die nächsten Themen und inhaltlichen Fragen abstimmen.

Die Mitglieder des Gemeinsamen Rates

Stimmrecht im Gemeinsamen Rat haben:

  • als Vertretung des Diözesanrates der Katholischen Frauen und Männer im Bistum Essen:
    • Klaudia Rudersdorf, Essen (Vorsitzende)
    • Björn Krause-Franz, Gelsenkirchen (Vorsitzender)
    • Claudia Giesen, Bochum (Konferenz der Pfarrgemeinderäte)
    • Andreas Strüder, Bochum (Konferenz der Verbände)
    • Stefan Kemper, Altena (Konferenz der Katholikenräte)
    • Isabelle Wrede, Bochum (Mitglied im Zentralkomitee der
  • als Vertreter des Ordensrates: Pater Gisbert Lordieck, Gladbeck (Amigonianer)
  • als Vertreter der Diakonenkonferenz: Axel Büttner, Gelsenkirchen
  • als Vertretung der Pastoral- und Gemeindereferentinnen und –referenten:
    • Sandra Schnell, Altena
    • Hans-Georg (Arthur) Knickmann-Kursch, Gelsenkirchen
  • als Vertreter des Priesterrates: Stefan Wiesel, Bochum
  • als Vertreter des Domkapitels: Dompropst Michael Dörnemann, Essen
  • als Vertreter der Konferenz der Pfarrer und Pfarrbeauftragten: Pfarrer Ingo Mattauch, Essen
  • als Vertreter des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates: Thomas Gäng, Oberhausen
  • als Vertretung des Bunds der Deutschen Katholischen Jugend im Bistum Essen:
    • Simon Radeck, Essen
    • Johanna Wrede, Essen
  • als Vertreterin des Diözesancaritasverbandes: Caritasdirektorin Stefanie Siebelhoff
  • als Vertreterin des KiTa-Zweckverbandes: Geschäftsführerin Verena kleine Holthaus, Essen
  • als vom Bischof berufene Personen, die im kirchlichen Kontext des Bistums Essen von sexualisierter Gewalt betroffen ist: Johannes Norpoth, Gelsenkirchen

Als Mitglieder ohne Stimmrecht gehören dem Gemeinsamen Rat an:

  • Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck
  • Weihbischof Wilhelm Zimmermann
  • Weihbischof Ludger Schepers
  • die Mitglieder des Leitungsteams des Bischöflichen Generalvikariates:
    • Generalvikar Klaus Pfeffer
    • Markus Potthoff (Leiter Ressorts Kirchenentwicklung)
    • Wolfgang Hesse (Interim. Leiter des Ressorts Finanzen und IT)
    • Judith Wolf (Leiterin des Ressorts Kulturentwicklung)
    • Christiane Gerard (Leitung des Ressorts Personal und Interne Dienste)

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