Wer muss alles nach dem Tod benachrichtigt werden

Vom Todesfall benachrichtigen:

  • Nachlassgericht, ggf. Erbschein beantragen
  • Geldinstitute (evtl. Abbuchungen vom Konto, Daueraufträge stornieren/Konten, Sparbücher, Bankfächer auflösen)
  • Sachversicherung (z. B. Haftpflicht-, Hausrat-, Feuer-, Rechtsschutz- und weitere Privatversicherungen)
  • Bestattungsvereine
  • Versorgungsamt
  • Gewerkschaft
  • Kirche

zurück