Wer muss alles nach dem Tod benachrichtigt werden
Vom Todesfall benachrichtigen:
- Nachlassgericht, ggf. Erbschein beantragen
- Geldinstitute (evtl. Abbuchungen vom Konto, Daueraufträge stornieren/Konten, Sparbücher, Bankfächer auflösen)
- Sachversicherung (z. B. Haftpflicht-, Hausrat-, Feuer-, Rechtsschutz- und weitere Privatversicherungen)
- Bestattungsvereine
- Versorgungsamt
- Gewerkschaft
- Kirche