von Thomas Rünker

Katholische Gläubige wählen neue Kirchenvorstände erst 2025

Angesichts der Einführung des neuen Kirchenvorstandsrechts schafft das Bistum Essen zusammen mit den anderen NRW-Diözesen Planungssicherheit für die Kirchenvorstandswahlen. Bischof Franz-Josef Overbeck und Generalvikar Klaus Pfeffer danken den ehrenamtlichen Gremienmitgliedern für ihr großes Engagement und hoffen, dass diese ihre wichtige Arbeit auch während der anstehenden Veränderungen fortsetzen.

Die ehrenamtlichen Kirchenvorstände im Bistum Essen bleiben ein Jahr länger im Amt als bislang geplant. Statt bereits im kommenden Jahr wählen die Kirchenmitglieder aller katholischen Bistümer in NRW die neuen Kirchenvorstände nun im Herbst 2025. Hintergrund ist die angestrebte Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts in Nordrhein-Westfalen, das in seiner neuen Fassung zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Da die nächsten Kirchenvorstandswahlen nach neuem Recht ablaufen sollen und eine lange Vorlaufzeit benötigen, stellen die nordrhein-westfälischen Bistümer mit der Terminfestlegung nun frühzeitig Planungssicherheit her.

Zugleich bringt diese Verschiebung der Kirchenvorstandswahlen eine Verlängerung der Amtszeit vieler Kirchenvorstandsmitglieder mit sich. Zur genauen Ausgestaltung wird das Bistum die Kirchenvorstände noch gesondert informieren. Bischof Franz-Josef Overbeck und Generalvikar Klaus Pfeffer danken den ehrenamtlich Engagierten in den Kirchenvorständen des Bistums Essen bereits jetzt für ihr großes Engagement und hoffen auf eine Fortführung der wichtigen Arbeit in den Pfarreigremien insbesondere während der anstehenden Veränderungen.

Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts

Parallel arbeiten alle Beteiligten aktuell weiter an der Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts in Nordrhein-Westfalen. In einer intensiven Konsultationsphase wurden die Gesetzentwürfe überarbeitet – diese können seit dem 29. März 2023 auf den Internetseiten der nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer eingesehen werden. Die beteiligten (Erz-)Bistümer stehen derzeit gemeinsam mit dem Katholischen Büro NRW in Düsseldorf weiter im Austausch mit dem Land Nordrhein-Westfalen: Das Land NRW ist für die Aufhebung des bisherigen staatlichen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) zuständig.

Organisatorische Sicherheit für alle

Die Vorbereitungen einer Kirchenvorstandswahl benötigen sowohl in den Kirchengemeinden vor Ort als auch von Seiten der Bistümer einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf und verlässliche Grundlagen.

Vor diesem Hintergrund und im Zusammenhang mit den aktuellen Abstimmungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen bietet eine Verschiebung der Kirchenvorstandswahlen die erforderliche organisatorische Sicherheit für alle Beteiligten. Zudem wird an der Einheitlichkeit des Wahltermins für Kirchenvorstände in Nordrhein-Westfalen festgehalten.

Pressestelle Bistum Essen

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