von Thomas Rünker

Bistum Essen ermöglicht Einsicht in Akten zu Fällen sexualisierter Gewalt

Zur persönlichen sowie zur wissenschaftlichen Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt im Bereich des Bistums Essen ermöglicht das Bistum nun unter bestimmten Bedingungen die persönliche Einsicht in Akten zu Missbrauchsfällen sowie die schriftliche Auskunft zu Inhalten aus diesen Akten.

Neue Möglichkeit der Akteneinsicht soll in erster Linie Betroffene bei der individuellen Aufarbeitung von Missbrauchstaten unterstützen

Die Kosten für Akteneinsicht und -auskünfte trägt das Bistum

Antragsstellung und weitere Infos online unter missbrauch.bistum-essen.de

Um Betroffene von sexualisierter Gewalt bei der persönlichen Aufarbeitung ihres Falls zu helfen und die wissenschaftliche Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche zu unterstützen, ermöglicht das Bistum Essen ab sofort die Einsicht in Aktenbestände zu Missbrauchsfällen.

Zum einen geht es dabei um Sachakten, in denen Informationen zu Verdachtsfällen und Taten im Kontext sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen verzeichnet sind, zum Beispiel Protokolle von Zeugenaussagen oder Angaben zu Strafen. Zum anderen geht es um Personalakten, die zum Beispiel Informationen über Einstellung und Entlassung sowie Versetzungen von Verdächtigen, Tätern und Täterinnen enthalten.

Sachakten zu Missbrauchsfällen können insbesondere Betroffene von sexualisierter Gewalt einsehen. Darüber hinaus steht diese Möglichkeit unter anderem den Aufarbeitungskommissionen der katholischen Bistümer sowie Hochschulen und Rechtsanwaltskanzleien zur Verfügung, wenn sie mit der Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs beauftragt wurden. Auf Antrag wird eine Akteneinsicht durch Mitarbeitende des Bistums organisiert und betreut. Betroffene können sich bei diesen Terminen durch bis zu zwei Personen begleiten lassen. Wer eine Akte einsehen möchte, bekommt hierfür in der Regel eine originalgetreue Kopie zur Verfügung gestellt, in der allenfalls Hinweise auf weitere Personen – zum Beispiel weitere Betroffene – als Gründen des Persönlichkeitsschutzes unkenntlich gemacht worden sind.

Weitere Informationen und Antragstellung

Alle Informationen zu diesem neuen Verfahren, insbesondere zur Antragstellung, stehen online zur Verfügung unter missbrauch.bistum-essen.de. Insbesondere Betroffene von sexualisierter Gewalt erhalten zudem persönliche Unterstützung im Antragsverfahren. Sie können sich unter Tel.: 0201/2204-319 oder per E-Mail an den Stabsbereich Prävention, Intervention und Aufarbeitung im Bistum Essen wenden.

Bei Personalakten kann es eine Einsichtnahme aus juristischen Gründen nur unter besonderen Bedingungen geben. Allerdings sind seit Anfang dieses Jahres die Teile der Personalakten, die Fälle von sexualisierter Gewalt betreffen, in die Sachakten übernommen worden. Damit sind diese, früher auch als "Geheimakten” bezeichneten Bestände nun ebenfalls insbesondere auch für Betroffene grundsätzlich einsehbar. Alternativ gibt es bei Personalakten zudem die Möglichkeit der Aktenauskunft. Hierfür stellt die Person, die sich für den Inhalt der Akte interessiert, zusammen mit ihrem Antrag entweder eine konkrete Frage oder bittet um eine Zusammenfassung der kompletten Akte. Die Auskunft wird dann von Beschäftigten des Bistums zusammengestellt. Betroffene von sexualisierter Gewalt können zudem beantragen, dass diese Auskunft von einem unabhängigen Notar oder eine Notarin erstellt wird.

Alle Kosten für Akteneinsichten oder -auskünfte im Zusammenhang mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt trägt das Bistum Essen.

Interventionsbeauftragter

Simon Friede

Zwölfling 16
45127 Essen

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen