Ausgedruckt am:  22.05.13

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Finanzen im Bistum Essen

Das Dezernat Finanzen stellt die ordnungsgemäße Verwaltung der Bistumsfinanzen sowie der Bischöflichen Liegenschaften sicher. 

 

Die Abteilung Bauangelegenheiten ist für die Bauplanung und Bauerhaltung sowie für die Verwaltung, Versicherung und Abrechnung aller eigenen und angemieteten Immobilien des Bistums zuständig. 

 

In der Abteilung Finanzbuchhaltung werden alle Vorgänge im System der kaufmännischen Buchführung erfasst und der Zahlungsverkehr abgewickelt. Auch die Finanzverwaltung der Bischöflichen Aktion ADVENIAT wird hier erledigt. 

 

Die Abteilung Haushalt und Rechnungswesen koordiniert die Budgetplanung, überwacht den Kostenverlauf und erstellt den Jahresabschluss. Der Vergleich mit den Vorjahren und mit anderen Bistümern unterstützt dabei eine wirtschaftliche Planung für die kommenden Jahre. Ebenso werden hier Fragen zur Umsatzsteuer und Kirchensteuer, insbesondere zu Möglichkeiten der Reduzierung bei Abfindungszahlungen, beantwortet. 

 

Ansprechpartner

Dezernent
Ludger Krösmann Ass. jur.
Bischöflicher Finanzdirektor
ludger.kroesmann(at)bistum-essen.de
Tel.: 0201 / 2204 - 385

Haushalt und Rechnungswesen
Dipl.-Betriebswirt Joachim Strötges
Tel.: 0201-2204-391
E-Mail: Joachim.Stroetges(at)bistum-essen.de

Bauangelegenheiten und Liegenschaften
Leitung: RA Jörg Niermann
joerg.niermann(at)bistum-essen.de
Tel.: 0201 / 2204 - 389

Finanzbuchhaltung
Leitung: Silvia Jost
silvia.jost(at)bistum-essen.de
Tel.: 0201 / 2204 - 471

Stichwort: Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist in der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder, um die vielfältigen Aufgaben und finanziellen Lasten der Kirche mitzutragen. Der neunprozentige Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält für diesen Dienst drei Prozent des Steueraufkommens. Für die Überwachung der Verteilung der Kirchensteuer und die Beschlussfassung über den Haushalt ist der jeweilige diözesane > Kirchensteuerrat zuständig. Mehr im Lexikon...

 

Stichwort: Kirchensteuerrat

Zu den Aufgaben des Kirchensteuerrates des Bistums Essen gehört es, den Haushaltsplan der Diözese zu beschließen und seine Durchführung zu überwachen, die Höhe der Kirchensteuer unter Berücksichtigung des kirchlichen Finanzbedarfs festzusetzen und über Anträge auf Erlass und Stundung der Kirchensteuer gemäß der Kirchensteuerordnung zu entscheiden. Mehr im Lexikon...