Neue Grundordnung der Kirche tritt im August in Kraft
Für rund 33.000 Beschäftigte der katholischen Kirche im Bistum Essen gelten bald neue Arbeitsbedingungen. Ruhrbischof Dr. Franz-Josef Overbeck hat für seine Diözese die neugefasste Grundordnung unterschrieben, auf die sich jüngst eine Mehrheit der deutschen Ortsbischöfe verständigt hat. Das veränderte Arbeitsrecht wird in den nächsten Wochen im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht und tritt – wie in den anderen NRW-Bistümern in Köln, Münster, Paderborn und Aachen – zum 1. August 2015 in Kraft.
Overbeck würdigte den Beschluss als das „Ergebnis eines jahrelangen Abwägungsprozesses“. Mit dem Ergebnis sei er zufrieden. Die neue Grundordnung zeige, „dass wir fähig sind, auch angesichts sich verändernder Lebensgewohnheiten Kirche zu sein.“
Mit der Reform geht die Kirche auf Mitarbeiter zu, die sich nach einer kirchlichen Hochzeit scheiden lassen und ein zweites Mal heiraten, sowie auf Beschäftigte, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Außerdem ist in der Grundordnung nun festgelegt, dass die Gewerkschaften am Erstellen der Arbeitsvertragsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen beteiligt werden müssen. In wie weit sie jeweils in den arbeitsrechtlichen Kommissionen vertreten sind, hängt vom gewerkschaftlichen Organisationsgrad der Mitarbeiter ab. (tr)