KODA-Wahl 2026

Hier finden Sie alles rund um die KODA-Wahl 2026 im Bistum Essen. Der Wahltag im Bistum Essen war der 11. Mai 2026.

Am 11. Mai fanden in der Wolfsburg die Wahlen der Mitarbeiterseite für die Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bistum Essen statt. Erstmals entsandten die Mitarbeitervertretungen (MAVen) eigens delegierte Wahlbeauftragte, die aus fünf Kandidatinnen und Kandidaten drei Vertreter:innen für die KODA Nordrhein-Westfalen wählten.

Gewählt wurden nach Stimmenmehrheit:

  1. Elena Krisp
  2. Christiane Rother
  3. Birgit Grebien

Als Ersatzmitglieder für den Fall eines Ausscheidens während der Amtszeit sind:

a. Christian Stieber
b. Anna-Maria Rawe

Damit bleibt im Bistum Essen eine wertvolle Kontinuität erhalten, da alle drei Vertreterinnen bereits während der vergangenen Amtsperiode gewählte Mitglieder der KODA-Mitarbeiterseite für das Bistum Essen waren.

Ein herzlicher Dank gilt allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft zur Kandidatur und zur Mitarbeit. Ebenso danken wir den Mitgliedern des Wahlausschusses sowie allen Wahlbeauftragten, die mit ihrem Einsatz und ihrer sorgfältigen Vorbereitung zu einer gelungenen Durchführung der Wahl beigetragen haben.

Die Amtszeit der gewählten Vertreterinnen und Vertreter beginnt am 1. Januar 2027. Für ihre zukünftige Arbeit in der KODA NRW wünschen wir allen Beteiligten viel Erfolg, eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie stets eine glückliche Hand bei ihren Entscheidungen.


Allgemeine Informationen

Die „Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts“ für die Region der fünf (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn (Regional-KODa Nordrhein-Westfalen) handelt die Arbeitsbedingungen aus für die Beschäftigten der (Erz-)Bistümer, Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und sonstigen katholischen Rechtsträger, die sich zur „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ bekannt haben. Hierzu gehören u. a. die Mitarbeiterinnen im allgemeinen Verwaltungsdienst ebenso im liturgischen Dienst wie auch die Erzieherinnen in den katholischen Kindertagesstätten.

Die Kommission besteht aus wenigstens 30 Mitgliedern, je 15 Vertreterinnen der Mitarbeiterinnen und der Dienstgeber. In die Kommission werden aus jedem nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistum je drei Mitglieder von den Mitarbeiterinnen für die Mitarbeiterseite gewählt und je drei Mitglieder für die Dienstgeberseite vom jeweiligen Generalvikar berufen.

Nach der aktuellen KODa-Ordnung haben zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern der Kommission die tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen (Gewerkschaften) die Möglichkeit, eigene Vertreterinnen in die Mitarbeiterseite der Regional-KODazu entsenden. Ungeachtet der jeweiligen Organisationsstärke wird gewährleistet, dass mindestens zwei Sitze für die Gewerkschaften vorgehalten werden. Berechtigt zur Entsendung von Vertreterinnen sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Tarifkommission örtlich und sachlich zuständig sind. Somit sind auch die Gewerkschaften aufgerufen sich durch Entsendung an der Gründung der Kommission zu beteiligen.

Grundsätzlich verhandelt und beschließt die Regional-KODa NW Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die sich z.B. in der KaVO wiederfinden. Neben allgemeinen Entgelterhöhungen hat die Regional-KODa in den vergangenen vier Jahren u.a. diese Regelungen beschlossen:

  • Einführung einer neuen Entgeltordnung (Anlage 2 KAVO)
  • Verlängerung der Altersteilzeit (Anlage 22 a KAVO)
  • Regelung zu Ausschlussfristen (§ 57 KAVO)
  • Regelungen zu arbeitsfreien Tagen bei Exerzitien (§ 38 KAVO)
  • Regelungen zum Beitrag zur Zusatzversorgung in der KZVK (Anlage 24 KAVO)
  • Einführung einer eigenen Ordnung für die praxisintegrierte Ausbildung im Erziehungsdienst (PIA-Ordnung)

Insgesamt sind die Verhandlungen und Beschlüsse geprägt von dem Willen, ein soziales und gerechtes Arbeitsvertragsrecht zu schaffen und dabei die unterschiedlichen Gruppen innerhalb des kirchlichen Bereiches im Blick zu haben.

Sie als Wählerin können ihre Vertreterinnen dazu mit einem starken Mandat ausstatten. Nehmen Sie deshalb unbedingt an der Wahl teil. Die Frauen und Männer, die sich Ihnen zur Wahl stellen, müssen das Bewusstsein haben können, von Ihnen getragen zu sein.

Der Wahlausschuss

Vorsitzender Koda-Wahlvorstand

Thorsten Böning


Abteilungsleiterin

Beate Gembler


Schriftführer Koda-Wahlvorstand

Dietmar Michalak


02 01 / 22 04 - 562

dietmar.michalak@bistum-essen.de

Pastoralreferent

Hans-Georg Arthur Knickmann-Kursch

Bismarckstr. 181
45889 Gelsenkirchen

Bernhard Langenberg


Referent für die Seelsorge in Feuerwehr- und Rettungsdienst

Rolf Preiss-Kirtz

Zwölfling 16
45127 Essen