KODA-Wahl 2026

Hier finden Sie alles rund um die KODA-Wahl 2026 im Bistum Essen. Der Wahltag im Bistum Essen ist der 11. Mai 2026. Sie erhalten hier alle Informationen und die Kontaktdaten des Wahlausschusses.

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Die Wahl der mitarbeiterseitigen Mitglieder der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen aus dem Bistum Essen findet gemäß Beschluss des Wahlvorstands am 11.05.2026 statt. Die Diözesanbischöfe haben die rechtlichen Grundlagen mit Blick auf die KODA-Wahl im Jahr 2026 bereits zum 1. Januar 2025 grundlegend geändert. Fanden die KODA-Wahlen bislang als Urwahl statt, bei denen also grundsätzlich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das aktive Wahlrecht zustand, so gilt für die KODA-Wahl im Jahr 2026 ein Delegiertenwahlrecht. Das bedeutet, dass das aktive Wahlrecht in einer Wahlversammlung von sog. Wahlbeauftragten ausgeübt wird, welche zuvor von den im Zuständigkeitsbereich der Regional-KODA bestehenden Mitarbeitervertretungen benannt werden.

Wahlvorschlagsberechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben aber weiterhin das Recht, Wahlkandidatinnen und -kandidaten vorzuschlagen. Ein Formular für einen solchen Wahlvorschlag liegt diesem Schreiben bei. Benutzen Sie bitte für jeden Wahlvorschlag ein gesondertes Formular. Falls Sie weitere Formulare benötigen, können Sie diese beim Wahlvorstand anfordern.
Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Namen beinhalten. Der Wahlvorschlag muss den Namen und die Anschrift der Kandidatin bzw. des Kandidaten, die ausgeübte Tätigkeit, die beschäftigende Einrichtung und den Dienstgeber enthalten. Weiterhin sind von den Kandidatinnen und Kandidaten eine unterschriebene Erklärung beizufügen, dass sie bzw. er die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt und bereit ist, das Amt im Falle der Wahl anzunehmen.

Die Vorschläge müssen zudem vom von der vorschlagenden Mitarbeiterin bzw. dem vorschlagenden Mitarbeiter und wenigstens 10 weiteren wahlvorschlagsberechtigten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern unterzeichnet und dem Wahlvorstand fristgerecht zugegangen sein. Für die Fristwahrung reicht die Textform (z.B. eingescannt per E-Mail). Die Originale senden Sie bitte auf dem Postweg an den Wahlvorstand.
Wenn Sie den Wahlvorschlag ausfüllen bzw. unterschreiben, prüfen Sie bitte vorher anhand des beiliegenden Merkblattes sorgfältig,

  1. ob die Kandidatin bzw. der Kandidat wählbar ist und
  2. ob Sie wahlvorschlagsberechtigt sind.

Für die Rücksendung des ausgefüllten Wahlvorschlages an den Wahlvorstand (Anschrift s. o.) gilt eine Ausschlussfrist bis zum 30.03.2026 (Datum des Poststempels bei Schriftform bzw. bei Textform Eingang beim Wahlvorstand).

Später eingehende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.


Allgemeine Informationen

Die „Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts“ für die Region der fünf (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn (Regional-KODa Nordrhein-Westfalen) handelt die Arbeitsbedingungen aus für die Beschäftigten der (Erz-)Bistümer, Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und sonstigen katholischen Rechtsträger, die sich zur „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ bekannt haben. Hierzu gehören u. a. die Mitarbeiterinnen im allgemeinen Verwaltungsdienst ebenso im liturgischen Dienst wie auch die Erzieherinnen in den katholischen Kindertagesstätten.

Die Kommission besteht aus wenigstens 30 Mitgliedern, je 15 Vertreterinnen der Mitarbeiterinnen und der Dienstgeber. In die Kommission werden aus jedem nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistum je drei Mitglieder von den Mitarbeiterinnen für die Mitarbeiterseite gewählt und je drei Mitglieder für die Dienstgeberseite vom jeweiligen Generalvikar berufen.

Nach der aktuellen KODa-Ordnung haben zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern der Kommission die tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen (Gewerkschaften) die Möglichkeit, eigene Vertreterinnen in die Mitarbeiterseite der Regional-KODazu entsenden. Ungeachtet der jeweiligen Organisationsstärke wird gewährleistet, dass mindestens zwei Sitze für die Gewerkschaften vorgehalten werden. Berechtigt zur Entsendung von Vertreterinnen sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Tarifkommission örtlich und sachlich zuständig sind. Somit sind auch die Gewerkschaften aufgerufen sich durch Entsendung an der Gründung der Kommission zu beteiligen.

Grundsätzlich verhandelt und beschließt die Regional-KODa NW Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die sich z.B. in der KaVO wiederfinden. Neben allgemeinen Entgelterhöhungen hat die Regional-KODa in den vergangenen vier Jahren u.a. diese Regelungen beschlossen:

  • Einführung einer neuen Entgeltordnung (Anlage 2 KAVO)
  • Verlängerung der Altersteilzeit (Anlage 22 a KAVO)
  • Regelung zu Ausschlussfristen (§ 57 KAVO)
  • Regelungen zu arbeitsfreien Tagen bei Exerzitien (§ 38 KAVO)
  • Regelungen zum Beitrag zur Zusatzversorgung in der KZVK (Anlage 24 KAVO)
  • Einführung einer eigenen Ordnung für die praxisintegrierte Ausbildung im Erziehungsdienst (PIA-Ordnung)

Insgesamt sind die Verhandlungen und Beschlüsse geprägt von dem Willen, ein soziales und gerechtes Arbeitsvertragsrecht zu schaffen und dabei die unterschiedlichen Gruppen innerhalb des kirchlichen Bereiches im Blick zu haben.

Sie als Wählerin können ihre Vertreterinnen dazu mit einem starken Mandat ausstatten. Nehmen Sie deshalb unbedingt an der Wahl teil. Die Frauen und Männer, die sich Ihnen zur Wahl stellen, müssen das Bewusstsein haben können, von Ihnen getragen zu sein.

Der Wahlausschuss

Vorsitzender Koda-Wahlvorstand

Thorsten Böning


Abteilungsleiterin

Beate Gembler


Schriftführer Koda-Wahlvorstand

Dietmar Michalak


02 01 / 22 04 - 562

dietmar.michalak@bistum-essen.de

Pastoralreferent

Hans-Georg Arthur Knickmann-Kursch

Bismarckstr. 181
45889 Gelsenkirchen

Bernhard Langenberg


Referent für die Seelsorge in Feuerwehr- und Rettungsdienst

Rolf Preiss-Kirtz

Zwölfling 16
45127 Essen