Verband der Diözesen Deutschlands

Abk. VDD; zur Wahrnehmung gemeinsamer rechtlicher und finanzieller Angelegenheiten wurde 1968 der Verband der Diözesen Deutschlands gegründet, der zugleich Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz ist. Aufgabe des Verbands ist u. a. die Aufstellung und Abwicklung des Haushalts des Verbands, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Aufsicht über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse, Statistik sowie Beauftragung und Auswertung von Umfragen, Vorbereitung und Durchführung der interdiözesanen Kirchenlohnsteuerverrechnung (Clearing-Verfahren) sowie die Vorbereitung und Durchführung des Finanzausgleichs zwischen den Bistümern. Sitz des Verbands, der vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz geleitet wird, ist Bonn.