Vatikanische Konzilien

Konzilien (lat. concilium = »Versammlung«) sind Versammlungen von Bischöfen. Eine Bischofsversammlung unter Vorsitz des Papstes, die Fragen berät, welche die ganze Kirche betreffen, nennt man ein ökumenisches Konzil (griech. oikoumené = »auf den ganzen Erdkreis bezogen«). Die Vatikanischen Konzilien sind nach ihrem Tagungsort, der Peterskirche im Vatikan, benannt. Das von Papst Pius IX. einberufene Erste Vatikanische Konzil (Vaticanum I, 1869–1870) war das 20. Konzil in der röm.-kath. Zählung. Zentraler Inhalt war die Bekräftigung der kath. Lehre gegenüber den von der Kirche abgelehnten Zeitströmungen des 19. Jh.; zudem wurde die Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma erklärt. Das Zweite Vatikanische Konzil (Vaticanum II, 1962–1965, das 21. Konzil der röm.-kath. Zählung) wurde von Papst Johannes XXIII. einberufen und nach dessen Tod von Papst Paul VI. fortgesetzt und beendet. Mit diesem Konzil, das als das wichtigste kirchenpolitische Ereignis des 20. Jh. bezeichnet werden kann, wollte die kath. Kirche einerseits ihr Verhältnis zur Moderne und andererseits ihr Verhältnis zu den anderen christlichen Kirchen und den nichtchristlichen Religionen neu bestimmen. Siehe auch: Ökumene.