Der Regularkanoniker
Als Regularkanoniker werden Mitglieder einer Stiftsgemeinschaft bezeichnet, die nach einer Ordensregel (zumeist der Augustinus-Regel) leben und die Ordensgelübde abgelegt haben. Sie unterscheiden sich von den sog. Säkularkanonikern, die ebenfalls Chorherren sind, aber keine Gelübde abgelegt haben. Regularkanoniker sind u. a. die verschiedenen Kongregationen der Augustiner-Chorherren und die Prämonstratenser.