Der Orden vom Heiligen Grab

Päpstlicher Ritterorden, der, anders als der Malteserorden und der Deutsche Orden, nicht aus der Zeit der Kreuzzüge stammt. Er verdankt seinen Ursprung dem seit dem 14. Jh. belegten Brauch, am Ort von Tod und Auferstehung Jesu Christi den Ritterschlag zu empfangen. Der Franziskaner-Orden als Wächter des Heiligen Grabes in Jerusalem hielt dieses Brauchtum kraft der Vollmacht und Förderung durch die Päpste über Jahrhunderte hinweg lebendig. Seine jetzige Ordnung erhielt der Orden vom Heiligen Grab im Jahre 1868 durch Papst Pius IX. Der Ritterorden gelangte weit über Europa hinaus zu großer Blüte. Unter den Päpsten des 20. Jh. bekam er neue Statuten und auch seine kirchenrechtl. Verankerung. Fundament des Ordens ist die christliche Lebensführung seiner Mitglieder in besonderer Treue zu Kirche und Papst. Der Orden zählt heute weltweit 20.000 Mitglieder in 50 sog. Statthaltereien. An der Spitze des Ritterordens, der seinen Sitz in Rom hat, steht ein Kurienkardinal als »Kardinalgroßmeister«. Der Lateinische Patriarch von Jerusalem ist der »Großprior«. Die einzelnen Statthaltereien werden von einem Statthalter geleitet, der dem Laienstand angehört. Die geistliche Leitung liegt in den Händen eines Diözesanbischofs als »Großprior« der Statthalterei. Die Deutsche Statthalterei besteht aus etwa 1.000 weltlichen Rittern, 200 Damen und 130 Geistlichen. Unterteilt ist die Statthalterei in sechs Ordensprovinzen (Ostdeutsche, Rhein-Main, Norddeutsche, Rheinisch-Westfälische, Bayerische, Südwestdeutsche Ordensprovinz) bzw. 36 örtliche Komtureien, an deren Spitze jeweils ein »Präsident« bzw. »Leitender Komtur« steht. Die Aufnahme in den Orden erfolgt durch den Ritterschlag während der Investitur. Kennzeichen des Ordens vom Heiligen Grab ist das rote fünffache »Jerusalemkreuz«.