Die Missio canonica

Lat. »kirchenamtliche Sendung«; die nach dem Kirchenrecht (siehe auch: Kanon) erforderliche offizielle Beauftragung und Erlaubnis, den Glauben zu verkünden und Religionsunterricht zu erteilen. Die Missio canonica wird durch den Bischof erteilt und kann durch ihn auch wieder entzogen werden.