Das Lizentiat
Lat. licentiatus = »der mit Erlaubnis Versehene«; akademischer Grad, der an kirchl. Hochschulen erworben werden kann. Das Lizentiat ist Voraussetzung, um am Priesterseminar oder an einer gleichwertigen Ausbildungsstätte zu lehren. Kandidaten für das Bischofsamt müssen zumindest Lizentiaten in der Heiligen Schrift, der Theologie, dem kanonischen Recht oder wenigstens in diesen Disziplinen erfahren sein.