Kardinal »in pectore«, der
Lat. in pectore = »in der Brust, im Herzen«; Bez. für einen Kardinal, den der Papst ernannt hat, dessen Namen er aber nicht bekannt gibt. Ein Grund für die Geheimhaltung kann sein, dass der Kandidat aufgrund der politischen Situation in seinem Land mit Repressalien rechnen müsste, wenn die Ernennung bekannt gegeben würde. Erst wenn der Papst den Namen in einem weiteren Konsistorium mitteilt, hat der Kardinal »in pectore« die Rechte und Pflichten eines Kardinals – und zwar dann von dem Zeitpunkt an, zu dem ihn der Papst »in pectore« ernannt hat. Stirbt der Papst, ohne den Namen des von ihm »in pectore« erwählten Kandidaten öffentlich gemacht zu haben, erlischt die Ernennung.