Kardinal, der

Abgeleitet von lat. cardo = »Türangel«: »im Angelpunkt stehend, wichtig«; nach dem Papst der ranghöchste Würdenträger
der röm.-kath. Kirche. Kardinäle unterstützen den Papst in der Leitung der Römischen Kurie und in den Bistümern
der Weltkirche und haben seit 1179 das ausschließliche Recht der Papstwahl; an der Wahl eines Papstes dürfen jedoch nur
die Kardinäle teilnehmen, die jünger als 80 Jahre sind. Altersunabhängig können sie an den Vollversammlungen der Kardinäle (Konsistorium) teilnehmen.

Durch die Ernennung zum Kardinal sollen Verdienste eines Ortsbischofs, eines Kurienmitglieds oder eines Theologen gewürdigt werden. Oft ist ein Bischofssitz oder Kurienamt traditionell mit der Kardinalswürde verbunden (in Deutschland z.B. die Erzbistümer Köln, München-Freising und Berlin in der Nachfolge Breslaus). Die Kardinäle werden vom Papst auf Lebenszeit ernannt und feierlich in einem Konsistorium »kreiert«. Sie sollen sich »in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten« auszeichnen.

Nach dem Kirchenrecht muss ein Kardinal bei seiner Ernennung lediglich zum Priester geweiht sein; i. d.R. sind die
ernannten Kardinäle jedoch bereits geweihte Bischöfe. Es gibt auch Ausnahmen, wie z.B. den Münchener Theologie-Professor Dr. Leo Scheffczyk (* 1920, † 2005).

Seit 1630 führen Kardinäle den Titel »Eminenz«. Zur Amtstracht gehört der purpurrote Kardinalsrock (»Kardinalspurpur«),
dessen Farbe die Treue zum Papst bis hin zum Blutvergießen symbolisieren soll. Der Titel »Kardinal« wird zwischen Vor- und Nachnamen geführt (z.B. Karl Kardinal Lehmann).