i.p.i., Abkürzung

Begriffserklärung und Herkunft

i.p.i. ist die historische Abkürzung für das lateinische in partibus infidelium, wörtlich „in den Gebieten der Ungläubigen“. Die Bezeichnung wurde früher bei sogenannten Titularbistümern verwendet, also bei historischen Bischofssitzen, die als eigenständige Diözesen nicht mehr bestehen.

Verankerung im Bistum Essen

Auch im Bistum Essen ist der Begriff im Zusammenhang mit Weihbischöfen beziehungsweise Titularbischöfen relevant. Weihbischöfe erhalten in der Regel den Titel eines historischen Bischofssitzes, ohne dort ein eigenes Bistum zu leiten.

Rolle in der Liturgie

Die Abkürzung i.p.i. besitzt keine eigene liturgische Funktion. Sie bezeichnete vielmehr den kirchenrechtlichen beziehungsweise titulären Bezug eines Bischofs zu einem historischen Bischofssitz.

Spirituelle Dimension und Symbolik

Die frühere Formulierung in partibus infidelium wird heute nicht mehr verwendet, da sie sprachlich und theologisch als überholt gilt. Stattdessen spricht die katholische Kirche von Titularbistümern und Titularbischöfen.

Kernaspekte im Überblick

  • Name und Ursprung: Historische Abkürzung für lat. in partibus infidelium
  • Funktion und Zweck: Frühere Bezeichnung für den titulären Bezug eines Bischofs zu einem nicht mehr bestehenden historischen Bistum
  • Bedeutung im Bistum Essen: Relevant im Zusammenhang mit Weihbischöfen und Titularbischöfen
  • Liturgische Präsenz: Keine eigene liturgische Funktion
  • Brauchtum und kulturelle Besonderheiten: Die Bezeichnung gilt heute als veraltet und wurde durch die Begriffe Titularbistum und Titularbischof ersetzt

Siehe auch:Weihbischof, Titularbischof.