Interkonfessionelle Ehe

Begriffserklärung und Herkunft

Als interkonfessionelle Ehe wird eine Ehe zwischen zwei christlichen Partnern unterschiedlicher Konfession bezeichnet, beispielsweise zwischen einer katholischen und einer evangelischen Person. Heute wird häufig der Begriff konfessionsverbindende Ehe verwendet, da er stärker die Verbindung der beiden christlichen Traditionen innerhalb der Ehe hervorhebt.

Kirchenrechtlich spricht die katholische Kirche von einer Mischehe, wenn eine katholische Person eine getaufte Person heiratet, die einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft angehört, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht.

Verankerung im Bistum Essen

Konfessionsverbindende Ehen gehören auch im Bistum Essen zum kirchlichen Alltag und sind ein wichtiges Feld gelebter Ökumene. Die unterschiedlichen konfessionellen Traditionen können Fragen etwa zur kirchlichen Trauung, zum gemeinsamen Glaubensleben und zur religiösen Erziehung der Kinder aufwerfen.

Rolle in der Liturgie

Eine Ehe zwischen einer katholischen und einer anderen getauften christlichen Person kann kirchlich geschlossen werden. Nach katholischem Kirchenrecht ist hierfür grundsätzlich die ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen kirchlichen Autorität erforderlich. Für die konkrete Form der Trauung gelten besondere kirchenrechtliche Bestimmungen.

Spirituelle Dimension und Symbolik

Eine konfessionsverbindende Ehe verbindet zwei christliche Traditionen in einer gemeinsamen Lebensgemeinschaft. Sie kann Unterschiede im Glaubensleben sichtbar machen, zugleich aber auch zu gegenseitigem Verständnis und ökumenischer Verbundenheit beitragen. Das Kirchenrecht fordert die Seelsorge ausdrücklich dazu auf, solche Ehepaare bei der Einheit ihres Ehe- und Familienlebens zu unterstützen.

Kernaspekte im Überblick

  • Name und Ursprung: Ehe zwischen christlichen Partnern unterschiedlicher Konfession; heute häufig als konfessionsverbindende Ehe bezeichnet
  • Funktion und Zweck: Bezeichnung einer christlichen Ehe, in der unterschiedliche konfessionelle Zugehörigkeiten miteinander verbunden sind
  • Bedeutung im Bistum Essen: Teil des kirchlichen Alltags und ein konkretes Feld gelebter Ökumene
  • Liturgische Präsenz: Kirchliche Trauung ist möglich; für eine katholische Mischehe gelten besondere kirchenrechtliche Voraussetzungen
  • Brauchtum und kulturelle Besonderheiten: Verbindung unterschiedlicher christlicher Traditionen im Ehe- und Familienleben

Siehe: Konfessionsverbindende Ehe.