Inkardinieren

Begriffserklärung und Herkunft

Inkardinieren bezeichnet im katholischen Kirchenrecht die verbindliche rechtliche Zuordnung eines Klerikers zu einer bestimmten kirchlichen Gemeinschaft. Ein Kleriker kann beispielsweise einer Teilkirche wie einem Bistum oder einer anderen kirchenrechtlich dazu befugten Gemeinschaft inkardiniert sein. Jeder Kleriker muss nach dem Kirchenrecht eine solche feste Zuordnung besitzen.

Verankerung im Bistum Essen

Wird ein Kleriker in das Bistum Essen inkardiniert, gehört er diesem Bistum kirchenrechtlich an und stellt sich nach Maßgabe des Kirchenrechts in dessen Dienst. Soll ein bereits einem anderen Bistum zugehöriger Kleriker dauerhaft in das Bistum Essen wechseln, sind grundsätzlich eine Exkardination aus der bisherigen und eine Inkardination in die neue Teilkirche erforderlich.

Rolle in der Liturgie

Das Inkardinieren ist keine eigene liturgische Handlung. Eine Verbindung zur Liturgie besteht jedoch bei der erstmaligen Inkardination: Durch den Empfang der Diakonenweihe wird eine Person Kleriker und grundsätzlich der Teilkirche oder einer anderen dazu berechtigten Gemeinschaft inkardiniert, für deren Dienst sie geweiht wird.

Spirituelle Dimension und Symbolik

Die Inkardination macht deutlich, dass ein Kleriker seinen Dienst nicht ohne feste kirchliche Zugehörigkeit ausübt. Mit der Eingliederung entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen dem Kleriker und der kirchlichen Gemeinschaft, der er zugeordnet ist.

Kernaspekte im Überblick

  • Name und Ursprung: Kirchenrechtlicher Begriff für die verbindliche Zuordnung eines Klerikers zu einer bestimmten kirchlichen Gemeinschaft
  • Funktion und Zweck: Begründet eine feste kirchenrechtliche Zugehörigkeit mit entsprechenden Rechten und Pflichten
  • Bedeutung im Bistum Essen: Ein in das Bistum Essen inkardinierter Kleriker ist der Diözese kirchenrechtlich zugeordnet
  • Liturgische Präsenz: Keine eigene liturgische Handlung; die erstmalige Inkardination erfolgt grundsätzlich mit der Diakonenweihe
  • Brauchtum und kulturelle Besonderheiten: Beim dauerhaften Wechsel zwischen Teilkirchen stehen Inkardination und Exkardination in unmittelbarem Zusammenhang