Die Inkardination
Lat. »in einen kirchlichen Stand erheben«; Eingliederung eines kath. Geistlichen in ein bestimmtes Bistum. Dieses Bistum ist dann das »Heimatbistum« des Geistlichen, der dem jeweiligen Bischof gegenüber zum Gehorsam verpflichtet ist; gilt ähnlich in Bezug auf Ordensgemeinschaften.