Habemus papam
Begriffserklärung und Herkunft
Habemus papam ist Latein und bedeutet „Wir haben einen Papst“. Mit diesen Worten verkündet der ranghöchste Kardinaldiakon von der Benediktionsloggia des Petersdoms in Rom öffentlich die Wahl eines neuen Papstes. Dabei nennt er dessen bisherigen Namen und den von ihm gewählten Papstnamen.
Verankerung im Bistum Essen
Auch für das Bistum Essen ist die Wahl eines neuen Papstes ein bedeutendes Ereignis, da der Papst als Bischof von Rom und Oberhaupt der katholischen Kirche eine besondere Verbindung der einzelnen Bistümer zur Weltkirche verkörpert. Eine besondere Begegnung erlebte das Ruhrbistum 1987, als Papst Johannes Paul II. während seiner Deutschlandreise im Gelsenkirchener Parkstadion einen Gottesdienst mit rund 90.000 Gläubigen feierte.
Rolle in der Liturgie
Die Verkündigung Habemus papam ist selbst kein Bestandteil der Liturgie. Sie erfolgt nach einer erfolgreichen Papstwahl und bildet den feierlichen öffentlichen Abschluss des Konklaves. Anschließend tritt der neu gewählte Papst auf die Loggia und spendet üblicherweise den Apostolischen Segen Urbi et Orbi.
Spirituelle Dimension und Symbolik
Die Verkündigung macht sichtbar, dass nach der Zeit der Sedisvakanz wieder ein Papst im Amt ist. Für Katholikinnen und Katholiken steht dieser Moment zugleich für die Einheit und weltweite Gemeinschaft der Kirche.
Kernaspekte im Überblick
- Name und Ursprung: Lat. Habemus papam = „Wir haben einen Papst“
- Funktion und Zweck: Öffentliche Bekanntgabe der erfolgreichen Papstwahl
- Bedeutung im Bistum Essen: Ausdruck der Verbundenheit des Ruhrbistums mit dem Papst und der Weltkirche
- Liturgische Präsenz: Kein Bestandteil der Liturgie; anschließend üblicherweise erster päpstlicher Segen Urbi et Orbi
- Brauchtum und kulturelle Besonderheiten: Verkündigung durch den ranghöchsten Kardinaldiakon von der Benediktionsloggia des Petersdoms; Romwallfahrten und Ministrantenwallfahrten stärken auch im Bistum Essen die Verbindung zur Weltkirche