Die Handkommunion
Die Handkommunion als Alternative zur sonst üblichen Mundkommunion tauchte nach Jahrhunderten erstmals Ende der 1960er Jahre wieder in der kath. Kirche auf. Zuerst wurde sie während der Konzilszeit in den deutschsprachigen Ländern ohne Erlaubnis und gegen den Widerstand von Papst Paul VI. eingeführt. Mit seiner Enzyklika »Ecclesia de Eucharistia « vom 17. April 2003 hat Papst Johannes Paul II. die Bedeutung der Eucharistie für die Kirche herausgestellt und auch den Kommunionempfang geregelt: »Obwohl jeder Gläubige immer das Recht hat, nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen, soll in den Gebieten, wo es die Bischofskonferenz erlaubt und der Apostolische Stuhl rekognosziert hat, auch demjenigen die heilige Hostie ausgeteilt werden, der das Sakrament mit der Hand empfangen möchte. Man soll aber sorgfältig darauf achten, dass der Kommunikant die Hostie sofort vor dem Spender konsumiert, damit niemand mit den eucharistischen Gestalten in der Hand weggeht. Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden« (92). Dieser Text bildet den Hintergrund für die Instruktion »Redemptionis Sacramentum« vom 25. März 2004, die als Ergänzung und disziplinäre Konkretisierung bereits in der
Enzyklika angekündigt worden war.