Ex cathedra
Lat. »vom Lehrstuhl aus«; eine Lehrentscheidung des Papstes, die er in seiner Eigenschaft als oberster Hirte und Lehrer der Gesamtkirche mit der erklärten Absicht trifft, kraft seiner apostolischen Vollmacht letztverbindlich zu entscheiden. Siehe auch: Dogma. Unfehlbarkeit des Papstes.